Die EU-Chefunterhändlerin, Jutta Urpilainen, sagte: „Diese neue und umfassende Partnerschaft mit der größten Gruppe von Partnerländern ist eine wichtige politische Errungenschaft und stellt einen Wendepunkt dar. Das Abkommen steht im Einklang mit den neuen internationalen Gegebenheiten und Herausforderungen und wird die bilateralen Beziehungen der EU zu jedem einzelnen OAKPS-Staat und den jeweiligen Regionen völlig neu gestalten und stärken. Die Partnerschaft der EU und der OAKPS wird damit zum internationalen Schwergewicht, das gemeinsame Ambitionen auf der Weltbühne voranbringt.“
Robert Dussey‚ Chefunterhändler der OAKPS, fügte hinzu: „Das neue Abkommen steht für das Bestreben beider Vertragsparteien, ihre Zusammenarbeit neu aufzustellen und die Partnerschaft auf neue Ziele in einer Welt auszurichten. Der Verhandlungsprozess verlief nicht ohne gewisse Herausforderungen, doch ich begrüße das Endergebnis. Da das neue Abkommen den Belangen und Erwartungen der OAKPS-Staaten Rechnung trägt, ist es eine gute Grundlage für die weitere Stärkung der bereits soliden Beziehungen zur EU. Wir werden gemeinsam daran arbeiten, die globalen Herausforderungen zu bewältigen – und zwar in enger Zusammenarbeit mit anderen Partnern auf der internationalen Ebene.“
Stärkere politische Zusammenarbeit auf internationaler Ebene
Mit dem Abkommen, das auf das Cotonou-Abkommen folgen wird, sobald beide Seiten ihre internen Verfahren für die Unterzeichnung und den Abschluss beendet haben, werden die Rahmenbedingungen für den Aufbau einer Allianz und besser koordinierte Maßnahmen auf der internationalen Ebene geschaffen, wo der Einfluss der Gruppe entscheidend für die Bewältigung der akutesten globalen Herausforderungen sein kann. Mit mehr als der Hälfte der Sitze bei den Vereinten Nationen repräsentieren die EU und die Mitglieder der OAKPS zusammen über 1,5 Milliarden Menschen.
Mit dem neuen Abkommen werden die Zusammenarbeit von Grund auf modernisiert und der Rahmen und Umfang der Ambitionen der EU und der OAKPS erweitert, um derzeitige und künftige Herausforderungen besser bewältigen zu können. Die Partner haben ihre Verpflichtungen unter anderem in den folgenden Schwerpunktbereichen verstärkt: Menschenrechte, Demokratie und gute Regierungsführung, Frieden und Sicherheit, menschliche Entwicklung, zu der Gesundheit, Bildung und die Gleichstellung der Geschlechter gehören, ökologische Nachhaltigkeit, Klimawandel, nachhaltige Entwicklung und Wachstum sowie Migration und Mobilität. Das Abkommen umfasst auch einen starken neuen regionalen Schwerpunkt und eine Governance-Struktur, die auf die Bedürfnisse der jeweiligen Region zugeschnitten sind; dies gab es in vierzig Jahren Zusammenarbeit bislang noch nicht.
Nächste Schritte
Die Unterzeichnung, die vorläufige Anwendung und der Abschluss des Abkommens bedürfen der Zustimmung des Rates der Europäischen Union auf der Grundlage von Vorschlägen der Europäischen Kommission. Diese Vorschläge werden dem Rat in den nächsten Wochen zusammen mit dem ausgehandelten und in alle EU-Sprachen übersetzten Abkommenstext übermittelt.
Der Rat wird den Abschluss erst nach Zustimmung des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 218 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) beschließen.
Die Unterzeichnung des Abkommens wird für das zweite Halbjahr 2021 erwartet. Damit das Abkommen in Kraft treten kann, müssen die Vertragsparteien ihre jeweiligen internen Verfahren abschließen.
Weitere Informationen:
Pressekontakt: Laura [dot] Bethkeec [dot] europa [dot] eu ( Laura Bethke), Tel.: +49 (30) 2280- 2200
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) der telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 16. April 2021
- Autor
- Vertretung in Deutschland