Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
Presseartikel16. Dezember 2020Vertretung in Deutschland

Präsidentin von der Leyen plädiert für gemeinsamen EU-weiten Impfstart

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat heute (Mittwoch) einen gemeinsamen Impfstart gegen das Coronavirus für alle EU-Mitgliedstaaten vorgeschlagen, sobald die Zulassung durch die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA erfolgt ist. „Lassen Sie...

Präsidentin von der Leyen betonte weiter: „Die Kommission hat das breiteste Portfolio an aussichtsreichen Impfstoffen ausgehandelt. Und schließlich wird innerhalb der nächsten Woche der erste Impfstoff zugelassen, sodass sofort mit der Impfung begonnen werden kann. Weitere werden im neuen Jahr folgen. Insgesamt haben wir mehr als genug Dosen für alle Menschen in Europa gekauft, und dank COVAX werden wir unsere Nachbarn und Partner in aller Welt unterstützen können, sodass niemand zurückgelassen wird. Aber um der Pandemie ein Ende zu setzen, müssen bis zu 70 Prozent der Bevölkerung geimpft sein. Dies ist eine gewaltige Aufgabe, eine große Aufgabe.“

Zu den laufenden Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich zeigte sich von der Leyen vorsichtig optimistisch: „Nach derzeitigem Stand kann ich Ihnen nicht sagen, ob es ein Abkommen geben wird oder nicht, aber ich kann Ihnen sagen, dass sich jetzt ein Weg hin zu einer Einigung aufgetan hat. Dieser Pfad ist möglicherweise sehr schmal, aber es gibt ihn, und daher stehen wir in der Verantwortung, unsere Bemühungen fortzusetzen. Die gute Nachricht ist, dass wir in den meisten Fragen vorangekommen sind, aber wir befinden uns jetzt in einer Situation, in der eine Lösung zum Greifen nah und doch so weit entfernt scheint. Weil zwei Fragen noch offen sind. Sie wissen, welche: gleiche Wettbewerbsbedingungen und die Fischerei.“

Zur Rolle des Europäischen Parlaments sagte die Kommissionspräsidentin: „Die tickende Uhr bringt uns alle in eine sehr schwierige Lage, nicht zuletzt dieses Parlament und sein Recht auf demokratische Kontrolle und Ratifizierung. Deshalb möchte ich Ihnen aufrichtig für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis danken. Und ich weiß, dass ich, wenn wir es noch schaffen, darauf zählen kann, dass Sie für einen guten Ausgang sorgen werden. Wie schon in der Vergangenheit müssen wir jetzt auch diese letzten Meilen zusammengehen.“

In Bezug auf den neuen Konditionalitätsmechanismus im EU-Haushalt sagte von der Leyen: „Es ist bahnbrechend, dass sich die Union erstmals einem Mechanismus an die Hand gibt, um den Haushalt vor Rechtsstaatlichkeitsverletzungen zu schützen. Nicht nur vor einzelnen Verstößen, die es schon gegeben hat, sondern auch – und das ist noch wichtiger – vor systematischen oder wiederkehrenden Mängeln, die den Haushalt und die finanziellen Interessen der EU in Zukunft unmittelbar schädigen könnten. Und die Schlussfolgerungen des Rates ändern letztlich nichts am Konditionalitätsmechanismus, weder am Gesetz noch an seiner Anwendung. Lassen Sie mich auf einige der verständlichen Bedenken eingehen, die diese Schlussfolgerungen in diesem Haus hervorgerufen haben.

Wie ich verstehe, geht es im Wesentlichen um die Befürchtung, dass die Anwendung der Verordnung aufgeschoben wird und dass Recht, einmal aufgeschoben, damit auch aufgehoben ist. Das wird nicht passieren. Die Verordnung wird ab 1. Januar 2021 gelten. Und ab diesem Tag wird sie bei allen Verstößen greifen. Und ich kann Ihnen versichern, dass die Kommission stets in völliger Unabhängigkeit, unter uneingeschränkter Achtung des Rechts und mit voller Objektivität handeln wird. Und wir werden sofort mit dem notwendigen Monitoring beginnen. Wenn Bedenken aufkommen, werden wir auch sofort das Gespräch mit den Mitgliedstaaten suchen.

Wir werden Leitlinien zu der Verordnung annehmen, was wir ohnehin geplant hatten, und diese Leitlinien werden am Gesetz natürlich nichts ändern. Darin wird lediglich erläutert, wie wir bei der Umsetzung der Verordnung in der Praxis vorgehen werden. Und es versteht sich von selbst, dass wir – wenn es zu einem Gerichtsverfahren über das zugrunde liegende Gesetz kommen sollte – das Urteil des Europäischen Gerichtshofs bei unseren Leitlinien berücksichtigen werden, Entscheidend ist, dass alle nach dem 1. Januar 2021 auftretenden Fälle behandelt werden. Nichts fällt unter den Tisch. Und schließlich bin ich sicher, dass das Parlament der Kommission zur Seite stehen wird, wenn die Verordnung vor Gericht angefochten wird, und dass Sie ein beschleunigtes Verfahren beantragen werden.“

Weitere Informationen:

Vollständige Rede von Kommissionspräsidentin von der Leyen

Informationen über die Impfstoff- und Impfstrategien der Europäischen Union

Fragen und Antworten: Bedingte Marktzulassung für COVID-19-Impfstoffe in der EU

Pressekontakt: Reinhard [dot] HOENIGHAUSatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300 und claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu ( Claudia Guske ) , +49 (30) 2280-2190

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
16. Dezember 2020
Autor
Vertretung in Deutschland