Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zu einer Liste von Einfuhren aus den USA eingeleitet. Diese könnten Gegenstand von Gegenmaßnahmen der EU werden, wenn die laufenden Verhandlungen zwischen der EU und den USA nicht zu einem für beide Seiten vorteilhaften Ergebnis und zur Abschaffung der US-Zölle führen. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte: „Die Zölle wirken sich bereits jetzt negativ auf die Weltwirtschaft aus. Die EU ist nach wie vor fest entschlossen, mit den USA Verhandlungsergebnisse zu erzielen. Wir glauben, dass es gute Geschäfte gibt, die den Verbrauchern und Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks zugutekommen. Gleichzeitig bereiten wir uns weiterhin auf alle Möglichkeiten vor, und die heute eingeleitete Konsultation wird uns bei dieser notwendigen Arbeit helfen.“
Auf alle Eventualitäten vorbereiten
Maroš Šefčovič, Kommissar für Handel und wirtschaftliche Sicherheit, interinstitutionelle Beziehungen und Transparenz betonte, dass die Kommission sowohl auf politischer als auch auf technischer Ebene voll und ganz mit den Vereinigten Staaten verbunden bleibt und unermüdlich auf eine vernünftige Lösung hinarbeite, die beiden Seiten dient. „Von Anfang an haben wir mit Klarheit, Beständigkeit und einem festen Bekenntnis zur Deeskalation gehandelt. Aber wir werden kein Ergebnis um jeden Preis akzeptieren. Aus diesem Grund beraten wir uns aktiv mit unseren Mitgliedstaaten, der Industrie und den Interessenträgern, um uns auf alle Eventualitäten vorzubereiten. Parallel dazu starten wir einen Fall bei der Welthandelsorganisation, um die US-Zölle anzufechten, die wir für ungerechtfertigt halten und die eindeutig gegen die globalen Handelsregeln verstoßen. Die EU setzt sich unerschütterlich für einen fairen, regelbasierten internationalen Handel ein.“
Liste mit US-Einfuhren im Wert von 95 Milliarden Euro
Die zur Konsultation gestellte Liste betrifft Einfuhren aus den USA im Wert von 95 Milliarden Euro, die ein breites Spektrum industrieller und landwirtschaftlicher Erzeugnisse abdecken. Die Kommission konsultiert auch zu möglichen Beschränkungen für bestimmte EU-Ausfuhren von Stahlschrott und chemischen Erzeugnissen in die USA im Wert von 4,4 Milliarden Euro. Diese Konsultation soll sich sowohl mit den allgemeinen US-Zöllen als auch mit den Zöllen auf Autos und Autoteile befassen.
EU bevorzugt Lösung durch Verhandlungen
Seit die USA ihre ungerechtfertigten und schädlichen Zölle verhängt haben,hat die EU der Suche nach einer für beide Seiten vorteilhaften und ausgewogenen Lösung durch Verhandlungen Vorrang eingeräumt, auch im Rahmen der von den USA angekündigten 90-tägigen teilweisen Aussetzung der Zölle. Diese Verhandlungen laufen sowohl auf politischer als auch auf technischer Ebene.
Die EU bereitet parallel zu den Verhandlungen weiterhin Gegenmaßnahmen zur Verteidigung ihrer Verbraucherinnen und Verbraucher sowie ihrer Industrie vor, falls die Gespräche nicht zu einem zufriedenstellenden Ergebnis führen sollten. Die öffentliche Konsultation ist zwar ein notwendiger Schritt in diesem Prozess, führt jedoch nicht automatisch zur Annahme von Gegenmaßnahmen.
Einleitung eines WTO-Verfahrens
Parallel dazu wird die EU auch ein WTO-Verfahren gegen die USA wegen ihrer allgemeinen so genannten „reziproken“ Zölle und Zölle auf Autos und Autoteile einleiten, indem sie einen förmlichen Antrag auf Konsultationen stellt. Die EU ist unmissverständlich der Ansicht, dass diese Zölle in eklatanter Weise gegen grundlegende WTO-Regeln verstoßen. Ziel der EU ist es daher, zu bekräftigen, dass international vereinbarte Regeln von Bedeutung sind, die von keinem WTO-Mitglied, einschließlich der USA, einseitig außer Acht gelassen werden dürfen.
Schließlich überwacht die Kommission weiterhin sorgfältig die potenzielle Umlenkung der weltweiten Ausfuhren auf den EU-Markt, die durch die US-Zölle auf Drittländer verursacht werden könnte. Darüber hinaus wird die Kommission die Verhandlungen mit anderen Handelspartnern fortsetzen, um neue Exportmöglichkeiten zu finden und unsere Bezugsquellen zu diversifizieren. Wir werden auch die laufenden Arbeiten zum Abbau von Hindernissen und zur Stärkung des EU-Binnenmarkts fortsetzen.
Nächste Schritte
Die Kommission wird auf der Grundlage der EU-Durchführungsverordnung handeln und die US-Maßnahmen als Schutzmaßnahmen betrachten. Als erster Schritt in diesem Prozess sind alle, die von möglichen Ausgleichsmaßnahmen betroffen sind, die derzeit von der EU erwogen werden, aufgefordert, innerhalb von vier Wochen ihre Meinung zu äußern, auch zu den Auswirkungen der US-Zölle. Die Konsultation läuft noch bis zum 10. Juni.
Auf der Grundlage der gesammelten Beiträge wird die Kommission ihren Vorschlag für die Annahme von Gegenmaßnahmen fertig stellen und die Mitgliedstaaten im Rahmen des sogenannten Komitologieverfahrens konsultieren. Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, will die Kommission den Rechtsakt zur Einführung der Gegenmaßnahmen in Kraft setzen, falls die Verhandlungen mit den USA zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis führen.
Sobald die EU ihren Antrag auf WTO-Konsultationen formell eingereicht hat, haben die beiden Parteien bis zu zwei Monate Zeit, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sollten die Konsultationen scheitern, kann die EU die Einsetzung eines Panels beantragen, das den Fall in der Sache beurteilt.
Hintergrund
Am 2. April kündigte Präsident Trump die Einführung sogenannter „gegenseitiger“ Zölle an, die für EU-Waren auf 20 Prozent festgesetzt wurden. Die USA verhängten auch einen Zoll von 25 Prozent auf alle Importe von Fahrzeugen und Autoteilen.
Diese wurden zusätzlich zu den 25-Prozent-Zöllen auf Einfuhren von Stahl, Aluminium und Derivaten angekündigt, die die USA am 10. Februar 2025 vorgeschlagen hatten.
Präsidentin von der Leyen antwortete, indem sie die Vorbereitung von Gegenmaßnahmen der EU gegen die USA ankündigte, falls die Verhandlungen über die Aufhebung dieser Zölle scheitern sollten.
Am 9. April kündigten die USA eine 90-tägige Pause des EU-spezifischen 20-Prozent-Zolls an, bei der ein 10-Prozent-Zoll in Kraft bleibt. Als Reaktion darauf pausierte die EU am 14. April für 90 Tage eine Reihe geplanter Gegenmaßnahmen gegen die US-Zölle auf EU-Stahl- und Aluminiumimporte, um Raum für Verhandlungen zu schaffen.
Weitere Informationen
Liste der Waren, für die möglicherweise Einfuhrzölle erhoben werden könnten
Liste der Erzeugnisse, für die etwaige Ausfuhrbeschränkungen gelten könnten
Aufruf zur Stellungnahme der Interessenträger
Handelsbeziehungen zwischen der EU und den USA
US-Zölle: Aussetzung der EU-Gegenmaßnahmen tritt in Kraft (15.4.2025)
US-Zölle: Präsidentin von der Leyen begrüßt Aussetzen der gegenseitigen Zölle (10.4.2025)
US-Zölle: EU-Mitgliedstaaten stimmen für Gegenmaßnahmen (9.4.2025)
Erklärung von Präsidentin von der Leyen zu US-Zöllen: „Ein schwerer Schlag für die Weltwirtschaft“ (3.4.2025)
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 9. Mai 2025
- Autor
- Vertretung in Deutschland