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Vertretung in Deutschland
  • Pressemitteilung
  • 15. Juli 2022
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

Rechtsstaatlichkeit: Kommission treibt Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen zu Vorrang des EU-Rechts voran

Dargestellt ist ein Piktogram auf einem lila Hintergrund. Das Piktogram besteht aus einem weißen Kreis. Innerhalb des Kreises befinden sich Darstellungen zum Thema Justiz und Recht. Auf der linken Seite oben sieht man einen Gerichtshammer, parallel dazu auf der rechten Seite die Darstellung einer Waage, die von einer Hand gehalten wird (Justizsymbol). Der untere Teil des Kreises zeigt einge Hand, die eine kleinere Hand in ihrer hält.

Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, im laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen zum Vorrang des EU-Rechts die zweite Stufe einzuleiten. Sie hat dem Land eine sogenannte mit Gründen versehene Stellungnahme zum polnischen Verfassungsgerichtshof und seine jüngste Rechtsprechung übermittelt.

Polen hat nun zwei Monate Zeit, um EU-Recht nachzukommen. Andernfalls kann die Kommission den Gerichtshof anrufen.

Am 22. Dezember 2021 hatte die Europäische Kommission ein Aufforderungsschreiben an Polen gerichtet, in dem sie Bedenken hinsichtlich der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs, insbesondere seiner Urteile vom 14. Juli 2021 und vom 7. Oktober 2021, äußerte. Der Verfassungsgerichtshof hatte in diesen Urteilen die Bestimmungen der EU-Verträge als mit der polnischen Verfassung unvereinbar angesehen und damit nach Ansicht der Kommission gegen Artikel 19 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union sowie gegen die allgemeinen Grundsätze der Autonomie, des Vorrangs, der Wirksamkeit und der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts sowie der verbindlichen Wirkung von Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Union verstoßen.

In demselben Aufforderungsschreiben vertrat die Kommission ferner die Auffassung, dass Polen gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 19 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union verstoßen hat, da der Verfassungsgerichtshof aufgrund von Unregelmäßigkeiten bei den Verfahren zur Ernennung von drei Richtern im Dezember 2015 und bei der Auswahl des Präsidenten im Dezember 2016 die Anforderung in Bezug auf ein unabhängiges, unparteiisches und zuvor durch Gesetz errichtetes Gericht nicht mehr erfüllt.

In der am 18. Februar 2022 eingegangenen Antwort Polens auf das Aufforderungsschreiben wurden die Bedenken der Kommission nicht ausgeräumt. Deshalb hat die Kommission beschlossen, den nächsten Schritt im Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten.

Weitere Informationen:

Memo: Vertragsverletzungsverfahren im Juli: wichtigste Beschlüsse

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.
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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
15. Juli 2022
Autor
Vertretung in Deutschland