Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
  • Pressemitteilung
  • 15. September 2023
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 3 Min

Rechtsstaatlichkeit: Übergangsverfahren für Bulgarien und Rumänien förmlich beendet

Zu sehen sind EU-Flaggen.
European Union 2018

Bulgarien und Rumänien haben in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit alle Verpflichtungen erfüllt, die zum Zeitpunkt ihre EU-Beitritts festgelegt wurden. Die EU-Kommission hat deshalb das Kooperations- und Kontrollverfahren (CVM) für beide Länder förmlich abgeschlossen. Präsidentin Ursula von der Leyen erklärte: „Ich möchte Bulgarien und Rumänien zu den erheblichen Fortschritten gratulieren, die sie seit ihrem Beitritt zur EU erzielt haben. Die Rechtsstaatlichkeit ist einer unserer gemeinsamen Grundwerte als Union, und beide Mitgliedstaaten haben in den vergangenen Jahren wichtige Reformen durchgeführt.“ Mit der heutigen Entscheidung werden diese Bemühungen anerkannt. Wie bei allen anderen Mitgliedstaaten wird die Überwachung der Rechtstaatlichkeit jetzt auch für Bulgarien und Rumänien über den jährlichen Bericht über die Rechtstaatlichkeit abgedeckt.

Regelmäßiger Bericht über Fortschritte

Das Kooperations- und Kontrollverfahren wurde beim EU-Beitritt Bulgariens und Rumäniens im Jahr 2007 als Übergangsmaßnahme eingeführt, um Fortschritte in den Bereichen Justizreform sowie Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität zu erleichtern. Seither hat die Kommission regelmäßig über die Fortschritte bei den einschlägigen Reformen in den beiden Ländern berichtet. Im Oktober 2019 veröffentlichte die Kommission ihren letzten CVM-Bericht über Bulgarien und im November 2022 den letzten Bericht über Rumänien. Für beide Mitgliedstaaten kam die Kommission zu dem Schluss, dass sie ihre zum Zeitpunkt des Beitritts zur Union im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens festgelegten Verpflichtungen in zufriedenstellender Weise erfüllt haben und weiter daran arbeiten müssen, die in den Schlussfolgerungen der Berichte aufgeführten spezifischen Verpflichtungen umzusetzen. Diese Arbeit wurde im Juni 2023 abgeschlossen.

Empfehlung für einen Abschluss des Verfahrens im Juli

Am 5. Juli 2023 unterrichtete die Kommission sowohl den Rat als auch das Europäische Parlament über ihre Absicht, das Kooperations- und Kontrollverfahren für Bulgarien und Rumänien förmlich abzuschließen, nachdem alle in den Schlussfolgerungen der CVM-Berichte aufgeführten spezifischen Verpflichtungen umgesetzt worden waren. Die Kommission freut sich darauf, wie bei allen anderen Mitgliedstaaten die Zusammenarbeit mit Bulgarien und Rumänien im Rahmen des jährlichen Zyklus der Rechtsstaatlichkeit fortzusetzen.

Hintergrund

Bulgarien und Rumänien hatten bei ihrem EU-Beitritt am 1. Januar 2007 die Vorgaben in den Bereichen Justizreform und Bekämpfung von Korruption noch nicht erreicht, bei Bulgarien bestanden zudem noch Defizite im Bereich der Bekämpfung organisierter Kriminalität. Die Kommission führte das Kooperations- und Kontrollverfahren als Übergangsmaßnahme ein, um die beiden Länder bei der Behebung dieser Mängel zu unterstützen. Im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens wird der Reformprozess seit 2007 auf der Grundlage der Vorgaben gefördert und verfolgt. Gemäß den CVM-Entscheidungen von 2006 wird das Kooperations- und Kontrollverfahren beendet, wenn alle Vorgaben zufriedenstellend erfüllt sind.

Jährlicher Bericht über die Rechtsstaatlichkeit in allen 27 Mitgliedstaten

Durch die Entwicklung der Rechtsstaatlichkeit in der Union ist ein neuer Kontext für die Zusammenarbeit der Kommission mit Bulgarien und Rumänien entstanden. Insbesondere der 2019 von der Kommission eingeleitete Zyklus der Rechtsstaatlichkeit bietet einen laufenden Rahmen mit einer langfristigen Perspektive zur Begleitung nachhaltiger Reformen, sowohl im Hinblick auf Bulgarien und Rumänien als auch auf andere Mitgliedstaaten.

Im Rahmen dieses Zyklus fungiert der jährliche Bericht der Kommission über die Rechtsstaatlichkeit, der seit 2022 auch Empfehlungen an die Mitgliedstaaten enthält, als präventives Instrument, das den Dialog und das gemeinsame Bewusstsein für Fragen der Rechtsstaatlichkeit vertieft. Er ermöglicht auch die Überwachung der Umsetzung vieler der vereinbarten Reformen Bulgariens und Rumäniens. Die Fortschritte beider Länder werden gegebenenfalls auch im Rahmen des Europäischen Semesters überwacht.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Fragen und Antworten 

Alle Berichte zum Kooperations- und Kontrollverfahren

Berichte über die Rechtsstaatlichkeit

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
15. September 2023
Autor
Vertretung in Deutschland