(18.04.2017) – Bereits am Sonntagabend hatten Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, die EU-Außenbeauftrage und Kommissionsvizepräsidentin Mogherini und der Kommissar für Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen, Johannes Hahn, eine gemeinsame Erklärung zu der Abstimmung in der Türkei abgegeben.
Darin hieß es unter anderem: „Die Verfassungsänderungen und insbesondere ihre praktische Umsetzung werden unter Berücksichtigung der Verpflichtungen der Türkei als Beitrittskandidat der Europäischen Union und als Mitglied des Europarates beurteilt.
Wir ermutigen die Türkei, auf die Bedenken und Empfehlungen des Europarates einzugehen, auch im Hinblick auf den Notstand. Angesichts des engen Ausgangs des Referendums und der weitreichenden Konsequenzen der Verfassungsänderungen fordern wir auch die türkischen Behörden auf, bei ihrer Umsetzung einen möglichst breiten nationalen Konsens zu suchen.“
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 18. April 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland