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Vertretung in Deutschland
Presseartikel10. Dezember 2020Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Reformen stellen Kapitalmärkte in den Dienst des Corona-Wiederaufbaus

Die Europäische Kommission begrüßt die politischen Einigungen des Europäischen Parlaments und des Rates gestern (Mittwoch) und heute auf Reformen in der Kapitalmarktunion. Dazu gehören die EU-Vorschriften zum Anlegerschutz und für Rohstoffderivate in...

Die vereinbarten Änderungen in der MiFID-Richtlinie zielen darauf ab, es den Kapitalmärkten zu erleichtern, die europäischen Unternehmen bei der Erholung von der Krise zu unterstützen, indem sie Ressourcen sowohl für Unternehmen als auch für Investoren freisetzen. Insbesondere bedeuten diese neuen Regeln, dass der Umfang der Informationen, die den Kunden, insbesondere den professionellen Kunden wie Großunternehmen und Finanzinstituten, zur Verfügung gestellt werden, nun gezielter auf deren Bedürfnisse abgestimmt wird. Informationen werden nicht mehr in Papierform zur Verfügung gestellt, es sei denn, Privatanleger fordern dies ausdrücklich an.

Die Europäische Kommission begrüßt auch die gestern Abend erzielte Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über gezielte Änderungen des EU-Verbriefungsrahmens und der Eigenkapitalverordnung. Die Verbriefung ist ein Instrument, mit dem Banken Kredite bündeln, in Wertpapiere umwandeln und diese auf den Finanzmärkten verkaufen können.

Ziel der Änderungen ist es, eine breitere Nutzung von Verbriefungen in der europäischen Erholung zu fördern, um Bankkapital freizusetzen und den Banken zu ermöglichen, weiterhin Kredite an die Wirtschaft zu vergeben, insbesondere an Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Sie sind Teil des von der Kommission im Juli 2020 vorgelegten Pakets zur Erholung der Kapitalmärkte. Insbesondere schaffen diese Änderungen einen spezifischen Rahmen für einfache, transparente und standardisierte bilanzielle Verbriefungen, die von einer aufsichtlichen Behandlung profitieren würden, die das tatsächliche Risiko dieser Instrumente widerspiegelt. Dies wäre sinnvoll, um den Banken die Möglichkeit zu geben, bestimmte Risiken auf die Märkte zu übertragen, damit sie weiterhin Kredite vergeben können. Darüber hinaus beseitigen diese Änderungen regulatorische Hindernisse für die Verbriefung von notleidenden Forderungen. Dies kann den Banken helfen, einen möglichen Anstieg der notleidenden Kredite aufgrund der Coronavirus-Krise zu bewältigen.

Weitere Informationen:

Daily News vom 10. Dezember 2020

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) der telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
10. Dezember 2020
Autor
Vertretung in Deutschland