Die Europäische Kommission ermöglicht mit der Änderung der deutschen Fördergebietskarte höhere Beihilfe-Höchstbeträge für Investitionen in den Regionen Saarlouis und Saalfeld-Rudolstadt. Für Saarlouis erfolgte die Änderung aufgrund des Rückgangs des Bruttoinlandsprodukts pro Kopf und für die Region Saalfeld-Rudolstadt aufgrund des Bevölkerungsrückgangs. Die Beihilfehöchstbeträge werden in Saarlouis von 10 Prozent auf 15 Prozent und in Saalfeld-Rudolstadt von 15 Prozent auf 20 Prozent der beihilfefähigen Investitionskosten erhöht. Die geänderte Fördergebietskarte wird vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2027 in Kraft sein.
Überprüfung der Fördergebietskarte 2022-2027
Am 15. Dezember 2021 genehmigte die Kommission die Fördergebietskarte 2022-2027 für Deutschland. Am 30. Mai 2023 hat die Kommission eine Mitteilung über eine mögliche Halbzeitüberprüfung der Fördergebietskarten unter Berücksichtigung aktualisierter Statistiken angenommen. Jetzt hat die Europäische Kommission nach den EU-Beihilfevorschriften die Änderung der deutschen Fördergebietskarte für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2027 für die Regionen Saarlouis und Saalfeld-Rudolstadt im Rahmen der Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung genehmigt.
Veröffentlichung im Beihilfenregister
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nicht vertrauliche Fassung der heutigen Entscheidung über das Beihilfenregister auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb zugänglich gemacht, und zwar unter der Nummer SA.109329.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 30. Oktober 2023
- Autor
- Vertretung in Deutschland