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Vertretung in Deutschland
Presseartikel2. März 2022Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Reinigungsmittel: EU-Kommission startet Konsultation zu EU-Regeln für Detergenzien

Das Bild stellt ein Piktogram da. Das Piktogram ist ein weißer Kreis auf einem blau-lila Hintergrund. Innerhalb des Kreises sind am unteren Rand graphisch Personen dargestellt und über ihnen einge Schilder mit Haken darin. Über den Schildern, am oberen Rand des Bildes befinden sich zwei kleinere Personen mit Sprechblasen.

Die EU-Kommission bittet um Meinungen zur Überarbeitung der Detergenzienverordnung und hat dazu heute (Montag) eine öffentliche Konsultation veröffentlicht. Detergenzien sind Stoffe oder Gemische, die in Reinigungsmitteln und Waschmitteln verwendet werden, um den Reinigungsprozess zu erleichtern. Interessierte können ihre Meinung und ihre Erfahrungen zu der Frage einbringen, wie die geltenden Rechtsvorschriften verbessert werden können. Ziel ist es, klare, vereinfachte und aktualisierte Regeln zu schaffen, die innovative Produkte und nachhaltige neue Praktiken ermöglichen, den Aufwand für die Hersteller verringern, die Verbraucher besser informieren und einen optimalen Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt gewährleisten. Die öffentliche Konsultation läuft bis zum 25. Mai 2022.

Die Konsultation folgt auf die jüngste Evaluierung der Detergenzienverordnung und den Fitness-Check der wichtigsten Rechtsvorschriften für Chemikalien (mit Ausnahme von REACH), die eine Reihe von Schwachstellen und verbesserungswürdigen Bereichen aufgezeigt haben.

Zu den festgestellten Schwachstellen gehören Überschneidungen mit anderen EU-Chemikalienvorschriften wie der Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) und der Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Die Evaluierung verweist auch auf unklare Informationen für die Verbraucher, einen zunehmend komplexen Rechtsrahmen für Detergenzien und die Notwendigkeit, die Rechtsvorschriften zu aktualisieren, um sie an die jüngsten Marktentwicklungen und Verbraucherpraktiken anzupassen.

Die Detergenzienverordnung legt spezifische Regeln für das Inverkehrbringen von Detergenzien auf dem EU-Markt fest. Die Überarbeitung der Richtlinie trägt zum Grünen Deal der EU und ihrer Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit bei, die darauf abzielt, die Öffentlichkeit und die Umwelt besser vor gefährlichen Chemikalien zu schützen und Innovationen bei der Entwicklung sicherer und nachhaltiger Alternativen zu fördern. Sie trägt auch zur EU-Industriestrategie und deren Aktualisierung 2021 bei, indem sie die Notwendigkeit der Einführung einer digitalen Kennzeichnung für Detergenzien als Mittel zur besseren Information der Verbraucher bewertet.

Ziel dieser Konsultation ist es, Erfahrungen und Meinungen von gewerblichen und nichtgewerblichen Nutzern von Detergenzien, zivilgesellschaftlichen Organisationen, der Industrie, nationalen Behörden und anderen Interessenträgern einzuholen.

Weitere Informationen:

Daily News vom 2. März 2022

Zur Konsultation

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
2. März 2022
Autor
Vertretung in Deutschland