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Vertretung in Deutschland
Presseartikel6. Juni 2016Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

Richtigstellung: EU-Vorschläge zur Abfallentsorgung machen Handwerkern das Leben nicht schwerer

Die EU-Kommission weist Presseberichte zurück, nach denen Vorschläge der Kommission zum Transport gefährlicher Abfälle mehr Bürokratie für Handwerksbetriebe verursachen würden. Das Gegenteil ist der Fall. Die Vorschläge der Kommission zur Kreislaufwi...

Entsenderichtlinie

(06.06.2016) - In ihren Vorschlägen vom Dezember 2015 sieht die Kommission unter anderem die Überarbeitung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle vor. Darin ist schon jetzt festgelegt, dass Unternehmen, die gewerbsmäßig gefährliche Abfälle sammeln oder transportieren, darüber Meldung bei den zuständigen nationalen Behörden erstatten.

In Deutschland gilt in Übereinklang mit den EU-Regeln eine Ausnahmeregelung für Unternehmen, die ihre eigenen Abfälle in Mengen bis 2000 Kilogramm transportieren. Diese müssen bei den Behörden nicht angemeldet werden. Darunter fallen beispielsweise die in den Presseberichten genannten „verölten Wischtücher“, die Heizungsmonteure nach getaner Arbeit mitnehmen. Die Möglichkeit, solche Ausnahmeregelungen zu erlassen, bleibt im Kommissionsvorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie bestehen.

Der entsprechende Artikel 35 bezieht sich nach Vorschlag der Kommission unverändert – in der geltenden ebenso wie in der überarbeiteten Richtlinie – nur auf die gewerbsmäßige Sammlung und Beförderung gefährlicher Abfälle. Damit sind Betriebe gemeint, die auf gefährliche Abfälle spezialisiert sind, nicht normale Handwerker.

Zusätzlich sieht der Kommissionsvorschlag vom Dezember 2015 erstmals explizit vor, dass Unternehmen, die nicht gefährliche Abfälle transportieren, kein Register über diese Transporte führen müssen, wenn sie jährlich nicht mehr als 20 Tonnen sammeln oder transportieren. Damit werden Handwerksbetriebe von bürokratischen Lasten befreit, ganz im Sinne der „besseren Rechtssetzung“, der sich die Europäische Kommission unter Jean-Claude Juncker verpflichtet hat.

Wörtlich: „Die Mitgliedstaaten können die zuständigen Behörden von der Führung eines Registers von Betrieben und Unternehmen, die jährlich nicht mehr als 20 Tonnen nicht gefährliche Abfälle sammeln oder transportieren, befreien.“ (siehe: „Änderung von Artikel 26“).

Über die Vorschläge der Kommission beraten derzeit das Europäische Parlament und die EU-Staaten im Rat.

Die Kommissionsvorschläge zur Kreislaufwirtschaft sollen dazu beitragen, „den Kreislauf“ der Produktlebenszyklen durch mehr Recycling und Wiederverwendung zu schließen, und sowohl für die Umwelt als auch für die Wirtschaft Vorteile bieten. Ziel ist es, eine maximale Wertschöpfung und Nutzung aller Rohstoffe, Produkte und Abfälle zu erreichen, Energieeinsparungen zu fördern und die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Die Vorschläge decken den gesamten Lebenszyklus ab: Von Produktion und Verbrauch bis zur Abfallbewirtschaftung und dem Markt für Sekundärrohstoffe. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.

Pressekontakt:

Pressestelle Berlin: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190

Für Anfragen aus Bayern und Baden-Württemberg: dagmar [dot] heinischatec [dot] europa [dot] eu (Dagmar Heinisch), +49 (89) 242448-50 (Pressestelle München)

Für Anfragen aus Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Hessen und dem Saarland: kerstin [dot] streichatec [dot] europa [dot] eu (Kerstin Streich) , +49 (228) 53009-77 (Pressestelle Bonn)

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
6. Juni 2016
Autor
Vertretung in Deutschland