Mit der Verordnung haben die EU-Gesetzgeber Roamingentgelte für Reisende in der EU sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen im Juni 2017 abgeschafft. Dank dieser Regeln zahlen Verbraucher und Unternehmen keine zusätzlichen Kosten auf Mobilfunkdienste (Telefonieren, SMS oder Daten), wenn sie in diesen Ländern auf Reisen sind.
Während das langfristige Ziel darin besteht, Roaming wie zu Hause ohne Marktregulierung zu garantieren, erscheinen mittelfristig bestimmte gesetzgeberische Maßnahmen weiterhin notwendig. Die Konsultation wird 12 Wochen dauern.
Weitere Informationen:
Die Konsultation zu Roaming in der EU
Pressekontakt: Nikola John, Tel.: +49 (30) 2280 2410
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 19 Juni 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland