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Presseartikel25. Januar 2017Vertretung in Deutschland

Rumänien und Bulgarien: Kommission bewertet Justizreformen und Korruptionsbekämpfung

Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) in zwei Berichten eine Zwischenbilanz zum Stand der Justizreform und der Korruptionsbekämpfung in Bulgarien und Rumänien gezogen. Im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens (CVM) für beide...

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(25.01.2017) - Das Kooperations- und Kontrollverfahren hat die Kommission am 1. Januar 2007 eigenführt. Sie bewertet so die Fortschritte Rumäniens in den Bereichen Justizreform und Korruptionsbekämpfung, für Bulgarien ebenso die Fortschritte in den Bereichen Justizreform und Bekämpfung von Korruption sowie organisierter Kriminalität. Die Kommission berichtet regelmäßig über Erreichtes.

Der Bericht 2017 für Rumänien

In den von der Kommission 2014, 2015 und 2016 vorgelegten CVM-Berichten für Rumänien wurde auf eine positive Entwicklung hingewiesen, mit einer Erfolgsbilanz, die erhebliche Fortschritte und eine zunehmende Unumkehrbarkeit der Reformen erkennen lässt. Dieser Trend wird im Bericht für das Jahr 2017 bestätigt: Die Justizorgane können kontinuierliche Erfolge vorweisen und die verschiedenen Regierungen haben starke Impulse für die Stärkung der Korruptionsbekämpfung gegeben. Der Rückblick auf zehn Jahre der Umsetzung des CVM zeigt, dass Rumänien trotz gewisser Phasen, in denen die Reformdynamik erlahmte und infrage gestellt wurde, bedeutende Fortschritte auf dem Weg zur Erfüllung der CVM-Vorgaben erreicht hat. Die Kommission ist zudem der Auffassung, dass das Kooperations- und Kontrollverfahren nicht mit anderen Bereichen des EU-Rechts in Verbindung gebracht werden sollte.

Allerdings bleiben einige wichtige Fragen, die in früheren Berichten angesprochen wurden, noch offen. Daher kann die Kommission im diesjährigen Bericht noch nicht feststellen, dass die Vorgaben in zufriedenstellender Weise erfüllt sind. Der Bericht enthält daher eine Reihe wichtiger Empfehlungen für den Weg zum Abschluss des CVM-Verfahrens. Bei diesen Empfehlungen liegt der Schwerpunkt größtenteils auf der notwendigen Verantwortung und Rechenschaftspflicht der rumänischen Behörden sowie auf den internen Sicherungsmaßnahmen, die erforderlich sind, um die Unumkehrbarkeit der Ergebnisse zu gewährleisten.

Der Erste Vizepräsident der Europäischen Kommission, Frans Timmermans erklärte: „Rumänien hat nach zehn Jahren der EU-Mitgliedschaft und dank der Durchführung der CVM-Reformen große Fortschritte erzielt. Auch im vergangenen Jahr hat sich bestätigt, was bereits in den drei Vorjahren zu erkennen war: Was die Bekämpfung der Korruption und die Wahrung der Unabhängigkeit der Justiz anbelangt, gibt es in Rumänien und seitens der rumänischen Bürger eine positive Entwicklung. Dank der inzwischen erreichten Dynamik kann der Fokus auf die wichtigsten Maßnahmen gelegt werden, die zur Verwirklichung der CVM-Ziele und zur Vollendung dieses wichtigen Prozesses innerhalb der Amtszeit dieser Kommission notwendig sind, was den Zielsetzungen von Präsident Juncker entspricht. Das Tempo dieses Prozesses hängt davon ab, wie schnell die rumänischen Behörden in der Lage sind, die verbleibenden Schritte in unumkehrbarer Weise zu vollziehen, d. h. in einer Weise, die die bisher erzielten Fortschritte nicht infrage stellt.“

Ob das Kooperations- und Kontrollverfahren im Einklang mit der Zielsetzung von Präsident Juncker innerhalb der Amtszeit dieser Kommission beendet werden kann, hängt davon ab, wie schnell Rumänien in der Lage sein wird, die Empfehlungen der Kommission in unumkehrbarer Weise zu erfüllen, und davon, dass negative Schritte, die die bislang erzielten Fortschritte infrage stellen, vermieden werden. Die Kommission wird eng mit den rumänischen Behörden zusammenarbeiten, wo nötig Unterstützung leisten und die erzielten Fortschritte gegen Ende 2017 bewerten.

Der Bericht 2017 für Bulgarien

Aus dem Bericht 2017 für Bulgarien geht hervor, dass Bulgarien weitere bedeutende Fortschritte bei der Umsetzung der Strategie für die Justizreform erzielt hat. Die Umsetzung der nationalen Strategie für die Korruptionsbekämpfung befindet sich hingegen in einem frühen Stadium. In den vergangenen zehn Jahren sind insgesamt nicht so rasch wie erhofft Fortschritte erzielt worden, sodass eine Reihe von Herausforderungen noch bewältigt werden muss. Die neue Regierung muss die Reformen voranbringen, um nachhaltige Ergebnisse sicherzustellen. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass das CVM nicht mit anderen Bereichen des EU-Rechts in Verbindung gebracht werden sollte.

Die Kommission kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht den Schluss ziehen, dass die Vorgaben zufriedenstellend erfüllt sind. Es ist jedoch möglich, eine Reihe zentraler Empfehlungen zu formulieren, die zum Abschluss des CVM-Prozesses führen können. Ob der CVM-Prozess noch in der Amtszeit dieser Kommission in Einklang mit dem von Präsident Juncker gesetzten Ziel abgeschlossen werden kann, hängt davon ab, wie schnell Bulgarien den in diesem Bericht enthaltenen Empfehlungen auf nachhaltige Weise nachkommen kann.

Dazu erkärte Timmermans: „In den letzten zehn Jahren hat Bulgarien wichtige Fortschritte bei der Durchführung der CVM-Reformen erzielt, insbesondere in Bezug auf die legislativen und institutionellen Entwicklungen im Bereich der Justiz. Mit den zusätzlichen bedeutenden Fortschritten des vergangenen Jahres kann auf der Grundlage der bisher aufgebauten Dynamik der Schwerpunkt auf die wichtigsten verbleibenden Schritte verlagert werden, die zur Erreichung der CVM-Ziele unternommen werden müssen und es somit ermöglichen würden, diesen wichtigen Prozess zur Reform der Justiz und zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität noch in der Amtszeit dieser Kommission in Einklang mit dem von Präsident Juncker gesetzten Ziel abzuschließen. Das Tempo dieser Schritte hängt davon ab, wie schnell die bulgarischen Behörden in der Lage sind, die festgestellten verbleibenden Maßnahmen nachhaltig und so zu ergreifen, dass die bislang erzielten Fortschritte nicht in Frage gestellt werden.“

Die letzten Jahresberichte wurden am 27. Januar 2016 veröffentlicht. Die heutigen Berichte erstrecken sich über den Zeitraum seit Vorlage der letzten Berichte und bieten zudem einen Gesamtüberblick über die zehn Jahre, in denen das Kooperations- und Kontrollverfahren angewandt wurde. Die nächsten förmlichen Berichte folgen voraussichtlich gegen Ende des Jahres 2017.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Kommission umreißt Bedingungen für die Beendigung des Kooperations- und Kontrollverfahrens für Rumänien in den Bereichen Justizreform und Korruption

Pressemitteilung: Kommission steckt Voraussetzungen für den Abschluss des Kooperations- und Kontrollverfahrens für Bulgarien in den Bereichen Justizreform sowie Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität ab

Fragen und Antworten zum CVM

Eurobarometer-Bericht über das CVM

CVM-Berichte

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Datum der Veröffentlichung
25. Januar 2017
Autor
Vertretung in Deutschland