Die Kommission begrüßt die Annahme des 15. Sanktionspakets gegen Russland durch den Rat. Dieses Pakets zielt vor allem darauf ab, weiter gegen die russische Schattenflotte vorzugehen und die Umgehung von Sanktionen zu bekämpfen. Maria Luís Albuquerque, Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Spar- und Investitionsunion sagte: „Unsere Sanktionen haben ein klares Ziel: die Schwächung der russischen Wirtschaft und der Fähigkeit Russlands, seine völkerrechtswidrige Aggression gegen die Ukraine fortzusetzen – und sie erreichen dieses Ziel. Mit jeder neuen Runde von Sanktionen verbessern wir deren Wirksamkeit und schließen Lücken. Daran werden wir auch künftig festhalten, denn unser Engagement, die Ukraine und ihre Bevölkerung zu unterstützen, ist unerschütterlich.“
Zahlreiche Personen und Einrichtungen, die mit dem russischen militärisch-industriellen Komplex in Verbindung stehen, werden in die Sanktionslisten aufgenommen und der rechtliche Schutz der EU-Zentralverwahrer wird verbessert. Darüber hinaus verhängt die EU mit diesem Paket erstmals umfassende Sanktionen (Reiseverbot, Einfrieren von Vermögenswerten, Verbot der Bereitstellung wirtschaftlicher Ressourcen) gegen mehrere chinesische Akteure.
Das 15. Paket sieht im Wesentlichen Folgendes vor:
Maßnahmen gegen die Umgehung von Sanktionen
Da Russland weiterhin nach Wegen sucht, die Ölpreisobergrenze zu umgehen, ist die EU entschlossen, die Maßnahmen zur Verhinderung solcher Umgehungen zu verstärken. Mit dem heutigen Paket werden 52 weitere Schiffe der russischen Schattenflotte sanktioniert, wodurch sich die Gesamtzahl dieser Schiffe auf 79 erhöht. Diese (Nicht-EU-)Schiffe unterliegen einem Zugangsverbot zu Häfen und Dienstleistungen. Wie festgestellt wurde, beteiligen sich diese Schiffe an Hochrisikotransporten von russischem Erdöl oder russischen Erdölerzeugnissen, an Waffenlieferungen, Getreidediebstahl oder der Unterstützung des russischen Energiesektors.
Dieses gezielte Vorgehen der EU treibt die Kosten für Russland in die Höhe, wenn es solche Schiffe nutzt, da mit diesen keine üblichen Geschäfte mehr in der EU oder mit EU-Unternehmen getätigt werden können. Außerdem verringert sich dadurch die Zahl der Schiffe der russischen Schattenflotte, die russisches Rohöl transportieren können. Vor allem wird mit den heutigen Listungen auch gegen die gravierenden Risiken vorgegangen, die von den oft veralteten und nicht ausreichend versicherten Schiffen der Schattenflotte für die Sicherheit des Seeverkehrs und die Meeresumwelt ausgehen. Die EU wird Verlagerungen beim Handel mit russischem Öl und die verschiedenen Praktiken zur Umgehung der Ölpreisobergrenze weiterhin genau überwachen, und zwar sowohl im Hinblick auf die Einhaltung der G7-Vorgaben als auch auf die Aktivitäten der Schattenflotte.
Erweiterung der Sanktionsliste
Das heutige Paket umfasst 84 weitere Listungen: 54 Personen und 30 Einrichtungen, die für Handlungen verantwortlich sind, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. Ihre Vermögenswerte werden nun eingefroren, und für Personen wird zusätzlich ein Reiseverbot eingeführt. Die Listungen betreffen in erster Linie russische Militärunternehmen, die Flugzeugteile, Drohnen, Elektronik, Motoren, Hightech-Komponenten für Waffen und andere militärische Ausrüstung herstellen. Zudem werden eine Reihe von Führungskräften von Unternehmen sanktioniert, die im russischen Energiesektor tätig sind (darunter auch Reedereien) und dem russischen Staat erhebliche Einnahmen verschaffen.
Die EU verhängt außerdem Sanktionen gegen die Militäreinheit, die für den Angriff auf die Kinderklinik Ochmatdyt in Kyjiw verantwortlich ist, sowie gegen Personen, die für die Verschleppung von Kindern verantwortlich sind und Propaganda betreiben.
Zum ersten Mal seit Beginn der russischen Invasion hat die EU umfassende Listungen (Reiseverbot, Einfrieren von Vermögenswerten und ein Verbot der Bereitstellung von Geldern) von sieben chinesischen Personen und Einrichtungen vorgenommen. Dies betrifft eine Einzelperson und zwei Einrichtungen, die die Umgehung der EU-Sanktionen ermöglichen, sowie vier Einrichtungen, die sensible Drohnenkomponenten und mikroelektronische Bauteile an die russische Militärindustrie liefern und so den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine unterstützen.
Zudem werden heute zwei hohe Beamte aus der Demokratischen Volksrepublik Korea in die Sanktionsliste aufgenommen. Dies erfolgt im Anschluss an die Tagung des Europäischen Rates vom Oktober, an die Beratungen der G7 über die fortgesetzte Unterstützung des Angriffskriegs Russlands durch Drittländer und die Entsendung nordkoreanischer Truppen nach Russland.
Handel
Mit dem Paket werden außerdem 32 weitere Unternehmen in die Liste der Einrichtungen aufgenommen, die den militärischen und industriellen Komplex Russlands beim Krieg gegen die Ukraine unterstützen (20 russische Unternehmen, sieben, die der Gerichtsbarkeit Chinas/Hongkongs unterliegen, zwei aus Serbien und je ein Unternehmen aus Iran, Indien und den Vereinigten Arabischen Emiraten). Für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie für fortgeschrittene Technologiegüter gelten nun strengere Ausfuhrbeschränkungen.
Schutz der Interessen der Wirtschaftsbeteiligten in der EU
Die heutigen Maßnahmen umfassen das Verbot, bestimmte Entscheidungen russischer Gerichte in der EU anzuerkennen oder durchzusetzen, mit denen – ungeachtet vorausgegangener Vereinbarungen der Vertragspartner – die ausschließliche Zuständigkeit für Streitigkeiten zwischen russischen und EU-Unternehmen russischen Gerichten übertragen wird. Dadurch werden EU-Unternehmen vor der Anerkennung von Schäden geschützt, die in Russland rechtswidrig gegen sie geltend gemacht werden.
Mit diesem neuen Paket werden auch einige bestehende Ausnahmeregelungen erweitert, die es EU-Wirtschaftsbeteiligten ermöglichen, ihre Vermögenswerte aus Russland abzuziehen. Auch wenn es sich bei keiner dieser Ausnahmeregelungen um neue Bestimmungen handelt, erhalten unsere Unternehmen auf diese Weise mehr Zeit, sich aus Russland zurückzuziehen.
Maßnahmen im Finanzsektor
Um den zunehmenden Rechtsstreitigkeiten und Vergeltungsmaßnahmen in Russland zu begegnen, die den Zugriff auf von EU-Zentralverwahrern gehaltene Vermögenswerte ermöglichen, werden mit dem heutigen Paket zwei wichtige Änderungen eingeführt:
- Eine Ausnahmeregelung für den Ausgleich von Verlusten ermöglicht die Freigabe von Barbeständen, die von EU-Zentralverwahrern gehalten werden. Dank dieser Ausnahmeregelung können Zentralverwahrer die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten um Freigabe eingefrorener Barbestände ersuchen, damit sie diese verwenden können, um ihre rechtlichen Verpflichtungen gegenüber ihren Kunden zu erfüllen.
- Eine Nichthaftungsklausel für EU-Zentralverwahrer sorgt dafür, dass EU-Zentralverwahrer nicht verpflichtet sind, über die vertraglich fälligen Zinsen hinaus Zinsen oder andere Formen der Entschädigung an die russische Zentralbank zu zahlen.
Hintergrund
Die Sanktionen der EU bleiben zentraler Bestandteil der Antwort der EU auf den ungerechtfertigten militärischen Angriff Russlands auf die Ukraine, denn sie zielen darauf ab, Russland militärisch und technologisch zu schwächen, das Land von den am weitesten entwickelten Weltmärkten abzuschneiden, dem Kreml die Einnahmen zu entziehen, mit denen er den Krieg finanziert, und die Kosten für die russische Wirtschaft in die Höhe zu treiben. In dieser Hinsicht dienen die Sanktionen dem übergeordneten Ziel der EU, weiterhin auf einen gerechten und dauerhaften Frieden hinzuarbeiten und keinen weiteren eingefrorenen Konflikt in Kauf zu nehmen. Ihre Auswirkungen nehmen mit der Zeit zu, je mehr die industrielle und technologische Basis Russlands ausgehöhlt wird. Als Hüterin der EU-Verträge überwacht die Europäische Kommission die Durchsetzung der EU-Sanktionen durch die EU-Mitgliedstaaten.
Der ungewöhnlich hohe Anstieg des Handels mit bestimmten Produkten und Ländern beweist eindeutig, dass Russland gezielt versucht, die Sanktionen zu umgehen. Daher müssen wir unsere Anstrengungen zur Bekämpfung der Umgehung weiter verstärken und uns um eine noch engere Zusammenarbeit mit unseren Nachbarn bemühen. Der EU-Sonderbeauftragte für Sanktionen, David O'Sullivan, arbeitet kontinuierlich mit wichtigen Drittländern zusammen, um gegen die Umgehung von Sanktionen vorzugehen. Gemeinsam mit gleich gesinnten Partnern haben wir auch eine gemeinsame Liste der sanktionierten Güter mit hoher Priorität aufgestellt, bei denen Unternehmen besondere Sorgfalt walten lassen sollten und die Drittländer nicht nach Russland wiederausführen dürfen. Darüber hinaus haben wir für die EU eine Liste der sanktionierten wirtschaftlich kritischen Güter erstellt, bei denen Unternehmen und Drittländer besonders wachsam sein sollten.
Weitere Informationen
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 16. Dezember 2024
- Autor
- Vertretung in Deutschland