
(13.07.2017) - Die EU-Kommission fordert außerdem nähere Informationen von Griechenland über das gemäß den EU-Rechtsvorschriften über die Typengenehmigung eingerichtete nationale Sanktionssystem. Im Übrigen hat die Kommission heute das gegen Litauen eingeleitete Verfahren eingestellt, da sie der Auffassung ist, dass das eingeführte Sanktionssystem mit dem EU-Recht vereinbar ist.
Gemäß Artikel 46 der Richtlinie 2007/46/EG und insbesondere Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007, die unmittelbar anwendbar ist, müssen die Mitgliedstaaten über wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionssysteme verfügen, um Fahrzeughersteller von Gesetzesverstößen abzuhalten. Wird gegen ein Gesetz verstoßen, z. B. durch die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern, müssen diese Sanktionen verhängt werden.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung: Fahrzeugemissionen: Kommission eröffnet Vertragsverletzungsverfahren gegen sieben Mitgliedstaaten wegen Nichteinhaltung von EU-Vorschriften
Fact Sheet: EU legislation on passenger car type approval and emissions standards
Website zum Ablauf von Vertragsverletzungsverfahren
Pressekontakt: katrin [dot] ABELEec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 13. Juli 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland