Die neuen Vorschriften umfassen Mindestvorschriften für die Definition von Straftatbeständen und Sanktionen im Bereich der Geldwäsche und ermöglichen es, für bestimmte Geldwäsche-Tätigkeiten juristische Personen zur Verantwortung zu ziehen. Außerdem werden bestehende Hindernisse für die grenzüberschreitende justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit beseitigt, indem gemeinsame Bestimmungen für bessere Ermittlungen festgelegt werden.
Weitere Informationen:
Daily News vom 3. Dezember 2018
Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche
Kommissionsvorschlag zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung
Pressekontakt: Katrin Abele, Tel.: +49 (30) 2280-2140
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 3 Dezember 2018
- Autor
- Vertretung in Deutschland