Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine mit bis zu 1,6 Milliarden Euro ausgestattete deutsche Regelung genehmigt. Damit kann der Ausbau öffentlicher Schnellladestationen für schwere Elektro-Nutzfahrzeuge an nicht mit Serviceleistungen ausgestatteten Rastplätzen entlang der deutschen Autobahnen gefördert werden. Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin für einen sauberen, fairen und wettbewerbsfähigen Wandel erklärte, dass diese Regelung zur Dekarbonisierung des Straßenverkehrs in Deutschland beitragen wird.
Die deutsche Beihilfemaßnahme
Die von Deutschland angemeldete und von dem Unternehmen Die Autobahn GmbH des Bundes verwaltete Regelung sieht die Errichtung von bis zu 1.410 Ladepunkten für schwere Elektro-Nutzfahrzeuge an mehr als 120 an nicht mit Serviceleistungen ausgestatteten Rastplätzen entlang deutscher Autobahnen vor. Bei schweren Elektro-Nutzfahrzeugen handelt es sich um große, leistungsstarke Lkw oder Busse, die nicht mit Diesel, sondern mit Strom betrieben werden.
Im Rahmen der Regelung sollen Beihilfen von bis zu 1,6 Milliarden Euro in Form von direkten Zuschüssen und wiederkehrenden Zahlungen gewährt werden, die einen Teil der Bau- sowie der Betriebskosten während der Vertragslaufzeit abdecken. Die Verträge werden eine Laufzeit von 8 Jahren haben, mit der Möglichkeit einer Verlängerung auf bis zu 12 Jahre. Bei den Beihilfeempfängern wird es sich um Unternehmen mit Erfahrung in der Errichtung und im Betrieb von Ladeinfrastruktur handeln, die im Rahmen einer Ausschreibung ausgewählt werden.
Alle teilnehmenden Betreiber von Ladepunkten werden verschiedene Preisoptionen anbieten: ein Ad-hoc-Preismodell (ohne Abonnement), ein vertragsbasiertes Preismodell und ein Preisweiterleitungsmodell, bei dem die Nutzer die Preise ihres eigenen Energieversorgers zahlen. Außerdem sieht die Maßnahme eine Ladenetzwerkgebühr vor, die in den Preis für die Nutzung der geförderten Infrastruktur einbezogen und von den Betreibern an den Bund abgeführt wird.
Die Kommission kam bei ihrer Prüfung zu folgenden Ergebnissen:
- Die Regelung ist erforderlich und geeignet, einen umfassenden Aufbau von Schnellladeinfrastruktur an deutschen Autobahnen herbeizuführen und die Ladeinfrastruktur für schwere Elektro-Nutzfahrzeuge auszubauen, was wiederum die Nachfrage erhöhen wird.
- Die Maßnahme hat einen Anreizeffekt, da die Beihilfeempfänger die Investitionen ohne die öffentliche Förderung nicht in demselben Umfang und in demselben Zeitraum tätigen würden.
- Die Maßnahme sieht ausreichende Vorkehrungen vor, um sicherzustellen, dass die Regelung nur begrenzte Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel innerhalb der EU haben wird.
Daher hat die Kommission die Maßnahme Deutschlands nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Maßnahme trägt zudem zur Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals und des Pakets Fit für 55 der Kommission bei, einschließlich der Schaffung eines grenzüberschreitenden Ladenetzes.
Ausführliche Informationen finden Sie in der vollständigen Pressemitteilung.
Weitere Informationen
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der Kommission zur Wettbewerbspolitik unter der Nummer SA.114664 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter Competition Weekly e-News.
Pressekontakt: %20martha [dot] schillmoller
ec [dot] europa [dot] eu (Martha Schillmöller), Tel.: +49 (30) 2280-2200. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frage
erlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Bitte beachten Sie: Bei der Übersetzung von Pressemitteilungen aus der Originalfassung kommt auch Maschinenübersetzung zum Einsatz. Die Versionen in der Originalsprache finden Sie immer hier.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 18. Dezember 2025
- Autor
- Vertretung in Deutschland