(24.6.2016) - „In einem freien und demokratischen Prozess hat das britische Volk den Wunsch geäußert, die Europäische Union zu verlassen. Wir bedauern diese Entscheidung, aber respektieren sie.
Dies ist eine noch nie da gewesene Situation, doch wir sind vereint in unserer Antwort. Wir stehen zusammen und halten die Werte der Europäischen Union hoch, um Frieden und das Wohl der Menschen zu fördern. Die Union der 27 Mitgliedstaaten wird fortbestehen. Die Union ist der Rahmen unserer gemeinsamen politischen Zukunft. Geschichte, Geographie und gemeinsame Interessen haben uns zusammengeschweißt und auf diesem Fundament werden wir unsere Zusammenarbeit weiterentwickeln. Vereint werden wir die gemeinsamen Herausforderungen anpacken, um Wachstum zu erzeugen, Wohlstand zu schaffen und ein sicheres und geschütztes Umfeld für unsere Bürger zu gestalten. Die Institutionen werden hierbei ihren vollen Beitrag leisten.
Wir erwarten nun von der Regierung des Vereinigten Königreichs, dass sie die Entscheidung des britischen Volkes so schnell wie möglich umsetzt, so schmerzhaft der Prozess auch sein mag. Jede Verzögerung würde die Unsicherheit unnötig verlängern. Wir verfügen über die Regeln, um auf geordnete Weise damit umzugehen. Das Prozedere für den Fall, dass sich ein Mitgliedstaat entscheidet, die Europäische Union zu verlassen, ist in Artikel 50 des Vertrages über die Europäische Union festgeschrieben.
Wir stehen bereit, die Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich über die Voraussetzungen und Bedingungen seines Rückzugs aus der Europäischen Union zügig zu beginnen. Bis dieser Prozess der Verhandlungen zu Ende ist, bleibt das Vereinigte Königreich Mitglied der Europäischen Union, mit allen Rechten und Pflichten, die sich daraus ableiten. Nach den Verträgen, die das Vereinigte Königreich ratifiziert hat, ist EU-Recht solange vollumfänglich im Vereinigten Königreich anzuwenden, bis es nicht länger Mitglied ist.
Die „Neue Regelung für das Vereinigte Königreich innerhalb der Europäischen Union”, die beim Europäischen Rat vom 18. und 19. Februar 2016 beschlossen wurde, wird wie vereinbart nicht in Kraft treten und ist damit hinfällig. Es wird keine Neuverhandlung geben.
Wir hoffen, dass das Vereinigte Königreich auch in Zukunft ein enger Partner der Europäischen Union sein wird. Wir erwarten, dass das Vereinigte Königreich seine Vorschläge in diesem Sinne zum Ausdruck bringen wird.
Jede Vereinbarung, die mit dem Vereinigten Königreich als Drittstatt beschlossen wird, muss die Interessen beider Seiten widerspiegeln und in Bezug auf Rechte und Pflichten ausgewogen sein.“
Weitere Informationen:
Fragen und Antworten zum Referendum im Vereinigten Königreich
Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 24. Juni 2016
- Autor
- Vertretung in Deutschland