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(03.03.2017) - Der Schutz für Whistleblower kann dazu beitragen, einer Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses vorzubeugen und Rechtsstaatlichkeit sowie Meinungsfreiheit zu stärken. Mit der Konsultation will die EU-Kommission den Handlungsspielraum für horizontale oder weitergehende sektorale Maßnahmen auf EU-Ebene ausloten, um den Schutz für Whistleblower zu stärken.
Das Ziel besteht darin, die Eingaben einer breiten Palette von betroffenen Interessenträgern, darunter öffentliche Behörden, Richter, Staatsanwälte, Bürgerbeauftragte, EU-Institutionen und Agenturen, internationale Organisationen, private Unternehmen, Berufs- und Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften und Gewerkschaftsverbände, Journalisten, Medienvertreter, die Zivilgesellschaft, Universitäten und die allgemeine Öffentlichkeit zu erfassen.
Die Konsultation läuft bis 29. Mai 2017.
Weitere Informationen:
Pressekontakt: katrin [dot] ABELEec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 3. März 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland