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Vertretung in Deutschland
  • Pressemitteilung
  • 18. November 2025
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 2 Min

Schutz von EU-Industrie: EU-Kommission verhängt endgültige Schutzmaßnahmen gegen bestimmte Ferrolegierungen

Die Europäische Kommission hat einen wichtigen Schritt zum Schutz der Ferrolegierungs-Industrie der EU unternommen und endgültige Schutzmaßnahmen für die Einfuhr bestimmter Ferrolegierungen in die Europäische Union beschlossen. Die Maßnahmen beinhalten länderspezifische Zollkontingente (TRQ) für jede Art von Ferrolegierung. So wird die Menge der Einfuhren begrenzt, die zollfrei in die EU eingeführt werden. Mit dieser Entscheidung wird ein elf Monate dauerndes Rechtsverfahren und eine Untersuchung abgeschlossen.

Maroš Šefčovič, EU-Kommissar für Handel und wirtschaftliche Sicherheit, Interinstitutionelle Beziehungen und Transparenz, betonte: „Die EU kann es sich nicht leisten, eine strategische Industrie angesichts des zunehmenden Einfuhrdrucks zusammenbrechen zu lassen. Eine auf Zollkontingenten basierende Schutzmaßnahme, die in enger Abstimmung mit unserer Industrie konzipiert wurde, ist ein notwendiger und verantwortungsvoller Schritt, um unsere Widerstandsfähigkeit der Industrie zu verteidigen.“

Ferrolegierungen entscheidend für Bau-, Automobil-, Luft- und Raumfahrt- oder Militärindustrie

Ferrolegierungen sind wichtig für die Herstellung von Stahl und helfen, seine Festigkeit, Härte und Korrosionsbeständigkeit zu verbessern. Sie sind beispielsweise in der Bau-, Automobil-, Luft- und Raumfahrt- oder Militärindustrie von entscheidender Bedeutung. In der Ferrolegierungsindustrie der EU sind rund 1.800 Menschen in der EU beschäftigt. 

Schutzmaßnahmen im Einklang mit bestehenden Handelsabkommen

Der Beschluss über die Einführung endgültiger Maßnahmen folgte auf eine im Dezember 2024 eingeleitete Untersuchung, die zu dem Schluss kam, dass ein Zustrom dieser Einfuhren in die EU die Ferrolegierungsindustrie in der EU erheblich schädigt. Die Kommission hat sichergestellt, dass die heute verhängten Maßnahmen mit den Verpflichtungen der EU im Rahmen bestehender bilateraler oder regionaler Handelsabkommen mit Drittländern vereinbar sind. Die Maßnahmen werden für einen Zeitraum von drei Jahren in Kraft sein. 

Ausführliche Informationen finden Sie in der vollständigen Pressemitteilung hier.

Weitere Informationen:

Kommission leitet Schutzmaßnahmenuntersuchung bei Einfuhren von Legierungen ein

Schutzmaßnahmen

Handelsschutz

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
18. November 2025
Autor
Vertretung in Deutschland