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Vertretung in Deutschland

Schutz von Fleischbezeichnungen: Kommission begrüßt politische Einigung zu Agrarerzeugnissen

  • Pressemitteilung
  • 6. März 2026
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 2 Min

Europäisches Parlament und Mitgliedstaaten haben sich auf gezielte Änderungen der Rechtsvorschriften zur gemeinsamen Marktorganisation für Agrarerzeugnisse und anderer damit zusammenhängender Bestimmungen der EU-Agrarpolitik geeinigt. Christophe Hansen, EU-Kommissar für Landwirtschaft und Ernährung, erklärte: „Die gestrige Vereinbarung ist ein wichtiger Meilenstein für die Landwirte in Europa. Wir setzen eine ihrer wichtigsten Forderungen in konkrete Maßnahmen um, indem wir ihre Position in der Lebensmittelversorgungskette stärken. Mit stärkeren Erzeugerorganisationen, klareren Vertragsregeln und einem besseren Schutz der Fleischbezeichnungen trägt diese Vereinbarung dazu bei, dass die Landwirte Gehör finden, eine stärkere Stimme auf dem Markt haben und einen faireren Anteil an dem von ihnen geschaffenen Wert erhalten.“

Die Vereinbarung umfasst auch den Schutz von Begriffen im Zusammenhang mit Tier- und Fleischarten und einzelnen Teilstücken („Cuts“), die künftig nur noch zur Bezeichnung von Fleischerzeugnissen verwendet werden dürfen, wobei unter anderem Erzeugnisse aus Zell- oder Gewebekulturen ausgeschlossen sind. Zubereitungen wie Burger oder Würstchen, die sowohl aus Fleisch als auch aus anderen Erzeugnissen pflanzlichen Ursprungs bestehen können, fallen nicht unter diesen Schutz.

Rolle der Landwirte und Erzeugerorganisationen stärken

Die Änderungen werden die Position der Landwirte und das Vertrauen zwischen den Akteuren in der Lebensmittelversorgungskette stärken. Die politische Einigung umfasst folgende Verbesserungen:

  • Stärkung der Vorschriften für Vertragsabschlüsse durch die verpflichtende Verwendung schriftlicher Verträge für Landwirte, um ihnen Vorhersehbarkeit und Transparenz zu bieten;
  • Stärkung der Position der Erzeugerorganisationen durch die Verbesserung ihrer Fähigkeit, sich auf dem Markt zu organisieren, insbesondere durch einfachere Vorschriften für die Anerkennung von Vereinigungen von Erzeugerorganisationen (APOs);
  • Festlegung von Regeln für die Verwendung optionaler Begriffe wie „fair“, „gerecht“ und gleichwertiger Ausdrücke sowie für „kurze Lieferketten“;
  • Einführung der Möglichkeit einer zusätzlichen finanziellen Unterstützung der Mitgliedstaaten durch die EU für Maßnahmen, die in Zeiten schwerwiegender Marktungleichgewichte ergriffen werden.

Hintergrund

Die vorläufige Vereinbarung behält den Kern des von der Kommission im Dezember 2024 vorgelegten Vorschlags bei und steht im Einklang mit den Empfehlungen des Strategischen Dialogs über die Zukunft der EU-Landwirtschaft von September 2024.

Ausführliche Informationen finden Sie in der vollständigen Pressemitteilung.

Weitere Informationen

Maßnahmen der EU zur Berücksichtigung der Anliegen der Landwirte

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (30) 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Bitte beachten Sie: Bei der Übersetzung von Pressemitteilungen aus der Originalfassung kommt auch Maschinenübersetzung zum Einsatz. Die Versionen in der Originalsprache finden Sie immer hier.

 

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
6. März 2026
Autor
Vertretung in Deutschland