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Vertretung in Deutschland
Presseartikel29. November 2019Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Seit Abschaffung der Roaminggebühren: Nutzung von mobilem Internet auf Reisen hat sich verzehnfacht

Seit die Roaminggebühren EU-weit 2017 abgeschafft wurden, hat sich die Nutzung von Mobilfunk-Datendiensten auf Reisen in der EU verzehnfacht. Das zeigt die die erste umfassende Überprüfung des Roamingmarktes, die die EU-Kommission heute (Freitag)...

Die Nutzung von Mobilfunk-Datendiensten auf Reisen in der EU hat sich gegenüber dem Jahr vor der Einführung des Roamings zu Inlandspreisen verzehnfacht und erreichte in der Sommerferienzeit 2018 einen Spitzenwert, der 12-mal höher war als die übliche Mobilfunk-Datennutzung im Ausland. Im gleichen Zeitraum war die Zahl der getätigten Roaminganrufe fast dreimal höher.

Auf der Vorleistungsebene hat die drastische Absenkung der Preisobergrenzen zu einem weiteren Rückgang der Roamingvorleistungsentgelte beigetragen, wodurch wiederum die Abschaffung der Roaminggebühren für fast alle Roaminganbieter tragfähig geworden ist.

Der Bericht führt zu dem Schluss, dass sich die Wettbewerbsdynamik auf dem Roamingmarkt in naher Zukunft wahrscheinlich nicht ändern wird und somit die Beibehaltung der Regulierung auf der Endkunden- und Vorleistungsebene notwendig ist. Die derzeitigen Roamingvorschriften sollten deshalb auch in den kommenden Jahren gelten, damit die Bürger das Roaming innerhalb der EU weiterhin ohne Zusatzkosten in Anspruch nehmen können.

Hintergrund

Seit 15. Juni 2017 können Europäerinnen und Europäer ihre Mobiltelefone für Anrufe, SMS und Internet überall in der EU genauso nutzen wie zu Hause - ohne Zusatzkosten. Dieses „Roaming zu Inlandspreisen“ ist ein spürbarer Vorteil im Rahmen eines digitalen Binnenmarkts für Unternehmen und Verbraucher in Europa und eine der Errungenschaften der Juncker-Kommission.

Der Bericht der Kommission über die umfassende Überprüfung bestätigt die Ergebnisse des Zwischenberichts : Die Mobilfunknutzung auf Reisen innerhalb der EU und des EWR hat seit der Abschaffung der Roaminggebühren rasch zugenommen. Außerdem bestätigt er die Überprüfung der Regelung zur angemessenen Nutzung und der Ausnahmeregelung. Diese Schutzvorkehrungen wurden in die Roamingverordnung aufgenommen, um Verzerrungen auf den Inlandsmärkten zu vermeiden, und haben bislang angemessen funktioniert.

Gegenwärtig gilt die Roamingverordnung bis einschließlich Juni 2022.

Weitere Informationen:

Bericht der Kommission und begleitende Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen über die Überprüfung des Roamingmarktes

Factsheet zur Abschaffung der Roaminggebühren: Wie Europäer auf Reisen alle Vorteile der Mobilfunkkommunikation nutzen

Eurobarometer-Umfrage zu Anrufen innerhalb der EU

Häufig gestellte Fragen

Ausführliches Factsheet zur Roaming-Abschaffung: Wie funktioniert das?

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280-2410

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
29. November 2019
Autor
Vertretung in Deutschland