
Die Kommission stellt sieben Mitgliedstaaten, die eine große Zahl von ukrainischen Geflüchteten aufgenommen haben, weitere 100 Millionen Euro zur Verfügung. Der Beschluss folgt auf die Globale Geberkonferenz „Stand Up for Ukraine“ vom 9. April. Dort hatte die Kommission bis zu 400 Millionen Euro für Mitgliedstaaten zugesagt.
Die erste Tranche von 248 Millionen Euro als Soforthilfe wurde im Mai fünf Mitgliedstaaten zugewiesen: Polen, Rumänien, Ungarn, die Slowakei und Tschechien haben so bereits von der zusätzlichen Unterstützung profitiert. Mit der jetzt zweiten Tranche der Soforthilfe aus dem Fonds für Inneres werden Polen, die Slowakei, Tschechien, Bulgarien, Estland, Lettland und Litauen unterstützt.
Nahrungsmittel und Notunterkünfte, Transport und Integration
Die Mitgliedstaaten können diese Mittel nutzen, um geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern weiterhin Soforthilfe in Form von Nahrungsmitteln, Transport und Notunterkünften anzubieten. Diese Mittel sind auch als Unterstützung gedacht für Integrationsmaßnahmen, auch für Schutzbedürftige wie unbegleitete Minderjährige. Organisationen der Zivilgesellschaft, lokale und regionale Gebietskörperschaften spielen ebenfalls eine Schlüsselrolle bei der Bereitstellung von Unterstützung. Die Mitgliedstaaten müssen daher sicherstellen, dass diese Soforthilfe auch an sie fließt.
Verbleibende Mittel gedacht u.a. für hochwertige psychologische Erste Hilfe
Um sicherzustellen, dass die Mittel rasch ausgezahlt werden, wird die Kommission die Mittel auf der Grundlage der erzielten Ergebnisse und nicht der tatsächlichen Kosten freigeben. Die verbleibenden 52 Millionen Euro werden zu einem späteren Zeitpunkt für neu entstehende Bedürfnisse wie Unterbringungsprojekte, hochwertige psychologische Erste Hilfe, psychische Gesundheit und psychosoziale Unterstützung für aus der Ukraine fliehende Personen bereitgestellt.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 31. Oktober 2022
- Autor
- Vertretung in Deutschland