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Presseartikel24. Oktober 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 4 Min

Soziales Europa: Kommission begrüßt Unterstützung des Rats zur europäischen Säule sozialer Rechte und zur Einigung der Reform der Entsenderichtlinie

Auf der Tagung des Rates „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ am 23. Oktober in Luxemburg haben die EU-Ministerinnen und -Minister für Beschäftigung und Soziales die europäische Säule sozialer Rechte einstimmig befürwortet...

Entsenderichtlinie

„Was die Einigung über die Entsendung von Arbeitnehmern angeht, so hat die Kommission von Anfang an den Grundsatz der „gleichen Entlohnung für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ vertreten. Ich freue mich über die breite Unterstützung durch die Mitgliedstaaten. Das ist fair gegenüber den entsandten Arbeitskräften, die es verdienen, unter den gleichen Bedingungen zu arbeiten, und gegenüber den örtlichen Beschäftigten und Arbeitgebern, die keinen Unterbietungswettbewerb wollen. Es zeigt, dass wir uns in Europa an einen Tisch setzen und einen Dialog führen können, der schließlich zu einer gerechten und ausgewogenen Vereinbarung führt“, führte Thyssen weiter aus.

Die politische Einigung über die Arbeitnehmer-Entsendung bekräftigt den zentralen Grundsatz der Kommission der „gleichen Entlohnung für gleiche Arbeit am gleichen Ort“, den Präsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Union 2015 und seinen Politischen Leitlinien gefordert hatte. Danach werden entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich den gleichen Vorschriften für Entlohnung und Arbeitsbedingungen unterliegen wie die Arbeitskräfte am Ort der Entsendung.

Die in der letzten Woche erzielte Einigung im Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments und die heutige Zustimmung des Rates zeigen den klaren politischen Willen aller Akteure, für einen gerechteren europäischen Arbeitsmarkt und eine bessere Durchsetzbarkeit seiner Regeln zu sorgen. Die Kommission dankt dem estnischen Ratsvorsitz für seine hervorragende Arbeit in dieser Sache. Sie fordert jetzt das Parlament und den Rat auf, die sich nun bietende Chance zu nutzen und die Beratungen mit der Kommission rasch fortzusetzen, um eine endgültige Einigung herbeizuführen und den Vorschlag formal anzunehmen.

Hintergrund

Vor gerade einmal zwei Jahren hatte Präsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Union 2015 die Idee der europäischen Säule sozialer Rechte zum ersten Mal formuliert: „[Ich möchte] eine europäische Säule sozialer Rechte entwickeln, die die sich verändernden Realitäten in den europäischen Gesellschaften und in der Arbeitswelt widerspiegelt.“ Ein erster Entwurf der Säule wurde am 8. März 2016 vorgestellt. Darauf folgte eine breit angelegte Konsultation von Mitgliedstaaten, EU-Institutionen, Sozialpartnern, Zivilgesellschaft und Bürgerinnen und Bürgern. Am 26. April 2017 legte die Kommission einen endgültigen Text vor, der zwanzig Grundsätze und Rechte zur Unterstützung gut funktionierender und fairer Arbeitsmärkte und Sozialsysteme festlegt. Sie dienen als Kompass für eine erneuerte Aufwärtskonvergenz in Richtung besserer Arbeits- und Lebensbedingungen in Europa.

Die Kommission betrachtet die Schaffung eines vertieften und gerechteren Binnenmarktes als wesentlichen Baustein für ein sozialeres Europa. Die Reform der bestehenden Vorschriften für die Entsendung von Arbeitnehmern gehört zu den wichtigsten Initiativen, die Kommissionspräsident Juncker bereits 2014 in seinen Politischen Leitlinien beschrieb: „[Ich werde] dafür Sorge tragen, dass die Entsenderichtlinie streng umgesetzt wird, und ich werde eine gezielte Überprüfung dieser Richtlinie auf den Weg bringen, um sicherzustellen, dass Sozialdumping in der Europäischen Union keinen Platz hat. In unserer Union sollte gleiche Arbeit am gleichen Ort gleich vergütet werden.“ In seiner Rede zur Lage der Union am 13. September 2017 bekräftigte der Präsident sein Versprechen: „In einer Union der Gleichberechtigten kann es keine Arbeitnehmer zweiter Klasse geben. Menschen, die die gleiche Arbeit am gleichen Ort verrichten, sollen das gleiche Gehalt bekommen. Diesem Ziel dienen die Kommissionsvorschläge zur Entsendung von Arbeitskräften.“

Die Kommission hatte den Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern von 1996 am 8. März 2016 vorgelegt. Er beruht auf dem Grundsatz der „gleichen Entlohnung für gleiche Arbeit am gleichen Ort“, dem zufolge entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich den gleichen Vorschriften für Entlohnung und Arbeitsbedingungen unterliegen werden wie die Arbeitskräfte am Ort der Entsendung. Der Vorschlag ergänzt die Richtlinie zur Durchsetzung der Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern von 2014, mit der neue Instrumente zur Bekämpfung von Betrug und Missbrauch und zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den für die Entsendung zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten eingeführt wurden.

Wie Präsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Union 2017 und in der Absichtserklärung ankündigte, wird die Kommission 2018 eine Europäische Arbeitsbehörde einrichten. Sie soll dazu dienen, die Zusammenarbeit zwischen den Arbeitsbehörden auf allen Ebenen zu stärken sowie in grenzüberschreitenden Fällen bessere Lösungen zu finden. Außerdem wird die Kommission weitere Initiativen zur Förderung einer fairen Mobilität vorschlagen, unter anderem eine europäische Sozialversicherungsnummer, die deutlicher machen soll, welche Ansprüche den Betroffenen im Bereich der sozialen Sicherheit zustehen und wie sie diese (digital) geltend machen können.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Kommission begrüßt Zustimmung des Rates zur europäischen Säule sozialer Rechte und seine allgemeine Einigung über die Reform der Entsenderichtlinie

Pressemitteilung zum Vorschlag der Kommission für eine europäische Säule sozialer Rechte

Europäische Säule sozialer Rechte – Fragen und Antworten

Pressemitteilung zum Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung der Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern von 1996

Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung der Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern von 1996 – Fragen und Antworten

EU-Datenblatt zur Entsendung von Arbeitnehmern

Länderspezifische Datenblätter zur Entsendung von Arbeitnehmern

Pressekontakt: gabriele [dot] imhoffatec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
24. Oktober 2017
Autor
Vertretung in Deutschland