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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 17. Februar 2017
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

Sperrung eines russischsprachigen TV-Senders in Litauen ist mit EU-Recht vereinbar

Der von Litauens Behörden verhängte Beschluss, drei Monate lang die Übertragung des russischsprachigen Fernsehsenders „RTR Planeta“ aus Schweden auszusetzen, steht mit geltendem EU-Recht in Einklang. Das entschied heute (Freitag) die EU-Kommission...

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(17.02.2017) – Litauen hatte nachgewiesen, dass einige der Programme von „RTR Planeta“ auf offensichtliche, ernste und schwerwiegende Weise gegen das Verbot, zu Gewalt aufzurufen, verstießen. Nach Einschätzung der Kommission waren die von Litauen verhängten Maßnahmen verhältnismäßig und gerechtfertigt.

Um noch besser vor Hassreden zu schützen, hat die Kommission in ihrem Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste vom 25.05.2016 die Definition des Begriffs „Hassrede“ ausgeweitet, indem sie sich auf den „Aufruf zu Gewalt oder Hass“ bezieht und spezifisch auf ethnische Herkunft, Glauben, Behinderung, Alter oder sexuelle Orientierung hinweist.

In dem Vorschlag wird außerdem gefordert, dass Video-Sharing Plattformen (wie z.B. YouTube) Bürger vor der Anstiftung zu Hass oder Gewalt schützen.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Kommission aktualisiert EU-Bestimmungen für audiovisuellen Bereich und stellt gezielten Ansatz für Online-Plattformen vor

The decision to suspend broadcast of the Russian language channel "RTR Planeta" in Lithuania complies with EU rules

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
17. Februar 2017
Autor
Vertretung in Deutschland