(17.02.2017) – Litauen hatte nachgewiesen, dass einige der Programme von „RTR Planeta“ auf offensichtliche, ernste und schwerwiegende Weise gegen das Verbot, zu Gewalt aufzurufen, verstießen. Nach Einschätzung der Kommission waren die von Litauen verhängten Maßnahmen verhältnismäßig und gerechtfertigt.
Um noch besser vor Hassreden zu schützen, hat die Kommission in ihrem Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste vom 25.05.2016 die Definition des Begriffs „Hassrede“ ausgeweitet, indem sie sich auf den „Aufruf zu Gewalt oder Hass“ bezieht und spezifisch auf ethnische Herkunft, Glauben, Behinderung, Alter oder sexuelle Orientierung hinweist.
In dem Vorschlag wird außerdem gefordert, dass Video-Sharing Plattformen (wie z.B. YouTube) Bürger vor der Anstiftung zu Hass oder Gewalt schützen.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 17. Februar 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland