Die Europäische Kommission hat eine Maßnahme Deutschlands im Umfang von 55 Millionen Euro nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft und genehmigt. Die Maßnahme soll den Bau einer Demonstrationsanlage zur Herstellung von grünem Stahl mit erneuerbarem Wasserstoff durch die ArcelorMittal Hamburg GmbH unterstützen. Sie wird einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der EU-Wasserstoffstrategie und des europäischen Grünen Deals leisten. Im Einklang mit dem REPowerEU-Plan wird sie gleichzeitig dazu beitragen, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland zu verringern und den ökologischen Wandel rasch voranzubringen.
Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager, zuständig für Wettbewerbspolitik, nannte die Maßnahme einen „wichtigen Schritt für die Entwicklung einer nachhaltigeren Stahlindustrie in Deutschland und in der gesamten EU.“ Durch den Einsatz von erneuerbarem Wasserstoff werde das grüne Stahlwerk zur Verringerung der Emissionen in einem energieintensiven Wirtschaftszweig beitragen und wertvolle Erkenntnisse für den Ausbau dieser Technologie in der gesamten EU liefern.
Die deutsche Beihilfemaßnahme
Deutschland hatte die geplante Unterstützung eines Vorhabens von ArcelorMittal zur teilweisen Dekarbonisierung seiner Stahlproduktion in Hamburg bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet.
Mit der Beihilfe, die in Form eines Direktzuschusses in Höhe von 55 Millionen Euro gewährt wird, sollen die Errichtung und Installation einer Demonstrations-Produktionsanlage unterstützt werden, die mit 100 Prozent erneuerbarem Wasserstoff betrieben wird. Hauptzweck des Vorhabens von ArcelorMittal ist die Anwendung einer Technologie zur Verringerung der Treibhausgasemissionen, die bei den Prozessen zur Herstellung von grünem Stahl anfallen. In der Demonstrationsanlage sollen jährlich bis zu 100.000 Tonnen des wichtigen Stahl-Vorprodukts Eisenschwamm, d. h. direktreduziertes Eisenerz, produziert werden können.
Die im industriellen Maßstab ausgelegte neue Demonstrationsanlage wird ArcelorMittal wertvolle Einblicke in die Produktion von hochwertigem emissionsfreiem Stahl verschaffen. ArcelorMittal wird die daraus gewonnenen Erfahrungen nutzen, um seine Stahlproduktion in der EU in größerem Umfang zu dekarbonisieren. Darüber hinaus hat sich ArcelorMittal verpflichtet, sein technisches Know-how mit anderen europäischen Stahlherstellern zu teilen.
Die Demonstrationsanlage soll 2026 in Betrieb genommen werden. Durch die Umsetzung des Vorhabens soll der Ausstoß von insgesamt mehr als 700.000 Tonnen CO2 vermieden werden.
Beihilferechtliche Würdigung der Kommission
Die Kommission hat die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) – er ermöglicht es den EU-Mitgliedstaaten, die Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige unter bestimmten Voraussetzungen zu fördern – sowie nach den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022.
Im Rahmen ihrer Prüfung gelangte die Kommission zu folgenden Ergebnissen:
- Das Vorhaben stellt eine frühzeitige Anwendung einer innovativen Technologie für die Branche dar, durch die der für die Stahlproduktion benötigte Eisenschwamm mit 100 Prozent erneuerbarem Wasserstoff hergestellt wird.
- Die Maßnahme fördert die Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige, insbesondere die Herstellung von grünem Stahl. Gleichzeitig unterstützt sie die Ziele wichtiger politischer EU-Initiativen, etwa die Ziele des europäischen Grünen Deals, der EU-Wasserstoffstrategie und des REPowerEU-Plans.
- Die Beihilfe hat einen „Anreizeffekt“, da der Beihilfeempfänger die Investitionen in die Herstellung von grünem Stahl ohne die öffentliche Förderung nicht tätigen würde.
- Die Maßnahme hat begrenzte Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel innerhalb der EU. Insbesondere ist sie erforderlich und geeignet, um die Herstellung von grünem Stahl zu fördern. Außerdem ist die Maßnahme angemessen, da die Höhe der Beihilfe dem tatsächlichen Finanzierungsbedarf entspricht. Sollte sich das Vorhaben als sehr erfolgreich erweisen und zusätzliche Nettoeinnahmen generieren, wird der Beihilfeempfänger einen Teil der erhaltenen Fördermittel an Deutschland zurückzahlen (Rückforderungsmechanismus).
- Die positiven Auswirkungen der Beihilfe überwiegen etwaige Verzerrungen von Wettbewerb und Handel in der EU.
Aus diesen Gründen hat die Kommission die Maßnahme Deutschlands nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb der Kommission unter der Nummer SA.63733 zugänglich gemacht.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 17. Februar 2023
- Autor
- Vertretung in Deutschland