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Vertretung in Deutschland
Presseartikel7. Januar 2022Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt deutsche Regelung zur Förderung von Spielfilmen und Fernsehserien

EU Member States flags alongside the European flag

Die Europäische Kommission hat heute (Freitag) eine deutsche Regelung zur Förderung der Produktion von Spielfilmen und Fernsehserien nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Förderung mit einem geschätzten Gesamtbudget von 150 Mio. Euro läuft bis zum 31. Dezember 2023 und erfolgt in Form von direkten Zuschüssen.

Die Kommission hat die Regelung auf der Grundlage von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe d des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und der Mitteilung zur Filmwirtschaft geprüft, in der die Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Beihilfen zugunsten von Kinofilmen und audiovisuellen Werken festgelegt sind.

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Regelung mit der Mitteilung zur Filmwirtschaft im Einklang steht, da sie ausschließlich kulturelle Werke fördert, nicht auf spezifische Produktionskosten ausgerichtet ist und die Grenzen der Beihilfeintensität einhält.

Die Kommission stellte ferner fest, dass die Maßnahme zur Förderung der Kultur beiträgt, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt unangemessen zu verfälschen.

Auf dieser Grundlage hat die Kommission die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung im Beihilfenregister auf der Website der Kommission zu Wettbewerb unter der Nummer SA.100474 veröffentlicht.

Weitere Informationen:

Daily News vom 7. Januar 2022

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
7. Januar 2022
Autor
Vertretung in Deutschland