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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung20. Juli 2023Vertretung in DeutschlandLesedauer: 4 Min

Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt deutsche Unterstützung von ThyssenKrupp für Dekarbonisierung der Stahlproduktion und raschere Umstellung auf Wasserstoff

EU Flaggen.

Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften zwei deutsche Maßnahmen genehmigt, mit denen ThyssenKrupp Steel Europe („tkSE“) dabei unterstützt werden soll, seine Stahlproduktionsprozesse zu dekarbonisieren und rascher auf erneuerbaren Wasserstoff umzustellen. Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin, zuständig für Wettbewerbspolitik, erklärte zu den Maßnahmen: „Es handelt sich um einen Beitrag zur Ökologisierung eines Wirtschaftszweigs, der zu den größten Emissionsverursachern zählt. Die Abhängigkeit Deutschlands von importierten fossilen Brennstoffen wird verringert und die Wertschöpfungskette für erneuerbaren Wasserstoff in der EU ausgebaut.“ Übermäßige Wettbewerbsverzerrungen würden verhindert – unter anderem durch die von den deutschen Behörden genau überwachten Vorkehrungen.

Die Maßnahmen werden die Verwirklichung der Ziele der EU-Wasserstoffstrategie, des europäischen Grünen Deals und des Industrieplans für den Grünen Deal unterstützen und im Einklang mit dem REPowerEU-Plan dazu beitragen, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland zu beenden und den ökologischen Wandel rasch voranzubringen.

Beihilfemaßnahmen Deutschlands

Deutschland hat bei der Kommission eine geplante Unterstützung von tkSE bei der Dekarbonisierung seiner Stahlproduktionsprozesse am Standort Duisburg und dem rascheren Übergang des Unternehmens zu erneuerbarem Wasserstoff angemeldet.

Die Beihilfen sollen tkSE in Form i) eines Direktzuschusses von bis zu 550 Millionen Euro zur Unterstützung der Dekarbonisierung seiner Stahlproduktion und ii) eines an Bedingungen geknüpften Zahlungsmechanismus zur Unterstützung des rascheren Übergangs zu erneuerbarem Wasserstoff in der Stahlproduktion gewährt werden.

Mit dem Direktzuschuss werden Bau und Montage einer Direktreduktionsanlage und zweier Einschmelzer in Duisburg gefördert, die einen bestehenden Hochofen ersetzen sollen. Anfangs soll zwar noch Erdgas für den Betrieb der neuen Direktreduktionsanlage verwendet werden, doch soll das Gas dann bis 2037 vollständig durch erneuerbaren Wasserstoff ersetzt werden.

Der Mechanismus der an Bedingungen geknüpften Zahlungen soll in den ersten zehn Jahren des Betriebs der neuen Direktreduktionsanlage die Mehrkosten decken, die für die Beschaffung und Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff anstelle von CO2-armem Wasserstoff anfallen. Die Anwendung dieses Mechanismus wird anhand der tatsächlich verbrauchten Mengen von erneuerbarem Wasserstoff und der dafür gezahlten Preise jährlich durch einen unabhängigen Sachverständigen überprüft. tkSE wird ein wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren zur Auswahl der Wasserstofflieferanten durchführen, das von den deutschen Behörden überwacht wird.

Die neuen Anlagen sollen 2026 in Betrieb genommen werden und jährlich 2,3 Millionen Tonnen Roheisen mit geringerem CO2-Fußabdruck produzieren, also die gleiche Menge an Roheisen, die bisher konventionell im Hochofen hergestellt wird. Während der gesamten Lebensdauer des Vorhabens kann so die Freisetzung von mehr als 58 Millionen Tonnen CO2 vermieden werden. tkSE hat sich verpflichtet, das im Rahmen des Vorhabens erworbene technische Know-how aktiv an Industrie und Wissenschaft weiterzugeben.

Beihilferechtliche Würdigung der Kommission

Die Kommission hat die Maßnahmen nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), nach dem die EU-Mitgliedstaaten die Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige unter bestimmten Voraussetzungen fördern können. Ferner hat sie die Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 herangezogen.

Deutschland hat das tkSE-Vorhaben 2021 in einem offenen Verfahren für die Teilnahme an einem IPCEI für Wasserstofftechnologien und -systeme ausgewählt. Das Vorhaben von tkSE zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen aus seiner Stahlproduktion zu verringern. Da Beihilfen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen einschließlich der Förderung von Dekarbonisierungsvorhaben zu den Hauptkategorien von Beihilfen gehören, die nach den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen zulässig sind, stellen diese Leitlinien die beste Grundlage für die Prüfung der Maßnahme dar.

Die Kommission gelangte zu folgendem Ergebnis:

  • Die Maßnahmen tragen zur Entwicklung eines Wirtschaftszweigs bei, insbesondere zur Erzeugung von Stahl durch Prozesse mit geringeren CO2-Emissionen. Gleichzeitig unterstützen sie die Ziele wichtiger politischer EU-Initiativen wie des europäischen Grünen Deals, der EU-Wasserstoffstrategie, des Industrieplans für den Grünen Deal und des REPowerEU-Plans.
  • Die Beihilfen haben einen Anreizeffekt, da der Beihilfeempfänger ohne die öffentliche Förderung nicht in die Erzeugung von grünem Stahl investieren würde.
  • Sie sind erforderlich und geeignet, um die Erzeugung von grünem Stahl zu fördern. Außerdem sind sie angemessen, da die Höhe der Beihilfen dem tatsächlichen Finanzierungsbedarf entspricht.
  • Im Rahmen der Maßnahmen wird durch ausreichende Vorkehrungen verhindert, dass übermäßige Wettbewerbsverfälschungen entstehen: Sollte das Vorhaben sehr erfolgreich sein und zusätzliche Nettoeinnahmen generieren, wird der Beihilfeempfänger die der erhaltenen Beihilfen teilweise an Deutschland zurückzahlen (Rückforderungsmechanismus). Ferner unterliegt das Vorhaben einer unabhängigen Überwachung, um die Fortschritte bei der sukzessiven Einstellung der Erdgasnutzung und Aufnahme der Wasserstoffnutzung zu überprüfen und zu vermeiden, dass die Beihilfen der Erhöhung der Produktionskapazität von tkSE dienen. Außerdem wird tkSE die im Rahmen des Vorhabens gewonnenen Erfahrungen und technischen Kenntnisse weitergeben.
  • Für den Mechanismus der an Bedingungen geknüpften Zahlungen gelten zusätzliche Vorkehrungen. Um die Wettbewerbsfähigkeit der Wasserstoffpreise zu gewährleisten und den Beihilfebetrag auf das erforderliche Minimum zu begrenzen, wird tkSE ein weithin publiziertes wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren für erneuerbaren und CO2-armen Wasserstoff durchführen, das die deutschen Behörden überwachen.
  • Die positiven Auswirkungen der Beihilfe überwiegen etwaige Verzerrungen von Wettbewerb und Handel in der EU.

Daher hat die Kommission die Beihilferegelung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung vom 20. Juli

Pressekontakt: fabian [dot] weberatec [dot] europa [dot] eu (Fabian Weber). Tel.: +49 (0) 30 2280-2250. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
20. Juli 2023
Autor
Vertretung in Deutschland