Wie die bestehende Regelung basiert auch die neue Regelung auf dem zentralisierten Modell, bei dem der Staat eine Vorauswahl trifft und bestimmte Standorte für die Entwicklung der Offshore-Windenergie ausschreibt. Die Beihilfe wird in Form eines Aufschlags auf den Strommarktpreis gewährt, der auf der Grundlage des niedrigsten Angebots in offenen und transparenten Ausschreibungen festgelegt wird, und wird für einen Zeitraum von 20 Jahren gezahlt. Die Regelung ist bis 2026 genehmigt.
Die Kommission hat die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften und insbesondere nach den Vorschriften für Beihilfen für Energie aus erneuerbaren Quellen gemäß den Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen von 2014 geprüft.
Weitere Informationen:
Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), +49 (30) 2280-2300
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 29. März 2021
- Autor
- Vertretung in Deutschland