Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung24. Februar 2023Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Hilfe für deutsche Bahnunternehmen, die Elektroantrieb nutzen

Zugverkehr.

Die Europäische Kommission hat eine deutsche Beihilfe-Regelung in Höhe von 1,1 Milliarde Euro genehmigt: Eisenbahnunternehmen, die Elektroantriebe nutzen, können demnach angesichts der gestiegenen Strompreisen unterstützt werden. Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin und zuständig für Wettbewerbspolitik, wies darauf hin, dass Deutschland mit Hilfe dieser Regelung den elektrischen Antrieb fördern kann, der im Vergleich zu Dieselfahrzeugen umweltfreundlicher ist. „Sie wird Deutschland dabei helfen, seine Ziele des europäischen Grünen Deals zu erreichen und gleichzeitig die Belastung der Verkehrsunternehmen durch steigende Stromkosten zum Nutzen der Passagiere und Frachtkunden zu verringern.“

Die deutsche Beihilfemaßnahme

Deutschland hat bei der Kommission seine Absicht angemeldet, Eisenbahnunternehmen, die Elektroantriebe nutzen, unterstützen zu wollen. Dabei geht es um Unternehmen sowohl im Güter- als auch im Personenverkehr. Ziel der Regelung ist es, Eisenbahnunternehmen von einem Teil der zusätzlichen Stromkosten zu entlasten, die aufgrund des außergewöhnlichen Anstiegs der Strompreise durch den Krieg Russlands gegen die Ukraine entstanden sind. Auf diese Weise zielt die Regelung darauf ab, die Verkehrsverlagerung von der Straße auf elektrisch betriebenen Schienenverkehr zu erhalten und so ein umweltfreundlicheres Verkehrsmittel zu fördern.

Im Rahmen der Regelung werden Beihilfen in Form monatlicher verbilligter Stromrechnungen für Betreiber im Schienengüter- und im Schienenpersonenverkehr gewährt. Die Stromversorger werden dann vom deutschen Staat analog zur Höhe des gewährten Rabatts entschädigt.

Die Regelung gilt für den zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2023 verbrauchten Strom.

Beihilferechtliche Prüfung der Kommission

Die Kommission hat die Maßnahme auf der Grundlage der EU-Beihilfevorschriften, insbesondere des Artikels 93 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) über die Koordinierung des Verkehrs und der Leitlinien für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen von 2008 geprüft. Bei ihrer Prüfung gelangte die Kommission zu folgendem Ergebnis:

Die Regelung kommt Umwelt und Mobilität zugute, da sie den im Vergleich zum Straßengüterverkehr weniger umweltbelastenden elektrischen Schienenverkehr fördert und zugleich Staus im Straßenverkehr reduziert.

Die Maßnahme ist notwendig und angemessen, um das angestrebte Ziel zu erreichen, nämlich die Verlagerung von Verkehr von der Straße auf die Schiene trotz außergewöhnlich hoher Stromkosten weiter zu fördern und zu erhalten. Die Regelung ist verhältnismäßig, d. h. auf das erforderliche Minimum beschränkt, da die Beihilfe unter den in den Eisenbahnleitlinien festgelegten Obergrenzen liegt.

Die Beihilfe beschränkt sich auf die Verringerung der Wettbewerbsnachteile, denen der elektrisch betriebene Schienenverkehr im Vergleich zum Straßenverkehr ausgesetzt ist. Daher wird die Maßnahme keine übermäßigen negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel in der EU haben.

Aus diesen Erwägungen hat die Kommission die von Deutschland angemeldete Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

Hintergrund

Gemäß Artikel 93 AEUV können die Mitgliedstaaten die Koordinierung des Verkehrs, einschließlich des Nahverkehrs, unterstützen. In den Eisenbahnleitlinien von 2008 sind die Voraussetzungen festgelegt, unter denen Beihilfen für Eisenbahnunternehmen als mit dem Binnenmarkt und den Vorschriften über staatliche Beihilfen, insbesondere auf der Grundlage von Artikel 93 AEUV, vereinbar angesehen werden können.

Die Maßnahme wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimapolitik mit Unterstützung der Stromversorger verwaltet. Die nationale Rechtsgrundlage für die Maßnahme ist das Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse (Strompreisbremsegesetz). Die Kommission hatte bereits am 21. Dezember 2022 auf diesem Gesetz fußende Beihilfen an andere Wirtschaftszweige zur

Abfederung höherer Strompreise genehmigt. Die Grundlage der Genehmigung bildete dabei der Befristete Krisenrahmen.

Bereits zuvor hatte die Kommission aktuelle deutsche Beihilferegelungen auf der Grundlage der Eisenbahnleitlinien genehmigt, teilweise zugunsten des Personen- und des Güterverkehrs (SA.50395, SA.64549) und teilweise ausschließlich für den Güterverkehr (SA.51956, SA.58046).

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website derGeneraldirektion Wettbewerb der Kommission unter der Nummer SA.105120 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter Competition Weekly e-News.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt deutsche Regelung über 1,1 Mrd. EUR zur Unterstützung von Schienenverkehrsunternehmen, die Elektroantrieb nutzen

Pressekontakt: fabian [dot] weberatec [dot] europa [dot] eu (Fabian Weber), Tel.: +49 (30) 2280-2250. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
24. Februar 2023
Autor
Vertretung in Deutschland