Die Teilnahme an der Konsultation ist bis zum 20. April 2021 möglich.
Die Kommission hat die aktuelle Mitteilung über die Regeln für staatliche Beihilfen für wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse im Rahmen der Eignungsprüfung für staatliche Beihilfen bewertet. Die Bewertung ergab, dass die derzeitigen Bestimmungen insgesamt gut funktionieren und ein wirksames Instrument sind, um die Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse zu unterstützen. Gleichzeitig könnten einige gezielte Anpassungen erforderlich sein.
In diesem Zusammenhang schlägt die Kommission eine Reihe zielgerichteter Änderungen vor, um den Erfahrungen mit der Anwendung der derzeitigen Vorschriften Rechnung zu tragen und die Mitteilung an die aktuellen Prioritäten der EU anzupassen: (i) Klärung bestimmter Begriffe und weitere Erläuterungen zu bestimmten in der Mitteilung genannten Kriterien; (ii) Erleichterung der direkten und indirekten Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) an IPCEI; (iii) weitere Stärkung des offenen Charakters von IPCEI und ihrer Kohärenz mit der EU-Politik, insbesondere zur Ermöglichung der grünen und digitalen Transformation.
Die aktuelle Mitteilung über die Regeln für staatliche Beihilfen für wichtige Vorhaben von gemeinsamen europäischem Interesse wurde bis Ende 2021 verlängert, um die Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit während des Überarbeitungsprozesses zu gewährleisten. Die neue Mitteilung soll in der zweiten Hälfte des Jahres 2021 verabschiedet werden.
Weitere Informationen:
Eignungsprüfung für staatliche Beihilfen
Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 23. Februar 2021
- Autor
- Vertretung in Deutschland