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Vertretung in Deutschland
  • Pressemitteilung
  • 22. November 2024
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 3 Min

Staatliche Kapitalspritze für Casinobetreiber WestSpiel unvereinbar mit Beihilfevorschriften

Die Europäische Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass eine staatliche Kapitalzuführung Deutschlands zugunsten des Casinobetreibers Westdeutsche Spielbanken GmbH & Co. KG (WestSpiel) nicht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Deutschland muss nun die mit dem Binnenmarkt unvereinbare Beihilfe - einschließlich Zinsen - zurückfordern. 

Prüfung lief seit Ende 2019

Im Dezember 2019 hatte die Kommission eine eingehende Prüfung eingeleitet zu den von Deutschland an WestSpiel gewährten öffentlichen Mitteln. Dabei ging es um zwei Maßnahmen der NRW.BANK (zu 100 Prozent im Besitz des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen) zugunsten der WestSpiel: 

  1. jährliche Verlustdeckung in den Jahren 2009 bis 2015 in Höhe von rund 63,6 Millionen Euro und 
  2. Kapitalzuführung im Jahr 2015 in Höhe von 64,8 Millionen Euro. 

Die Kommission hat die beiden Maßnahmen nach Artikel 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft. 

Ergebnis der Prüfung

Nach der eingehenden Prüfung stellte die Kommission fest, dass die jährliche Verlustdeckung keine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV darstellt. Die Maßnahme verschafft der WestSpiel keinen wirtschaftlichen Vorteil, da i) die jährliche Verlustdeckung aus einem rein rechtlichen Automatismus des deutschen Gesellschaftsrechts resultiert und nur innerhalb der eigenen Konten der WestSpiel erfolgte, ohne dass eine Übertragung externer Mittel erforderlich war, und ii) die NRW.BANK sich bei der Übernahme weiterer Verluste der WestSpiel wirtschaftlich rational verhielt. 

In Bezug auf die zweite Maßnahme kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Kapitalzuführung mit den EU-Beihilfevorschriften unvereinbar ist. Insbesondere ist die Maßnahme aufgrund der Struktur der NRW.BANK und der Beteiligung des Staates an seinen Entscheidungen dem Staat zuzurechnen. Darüber hinaus verschafft die Maßnahme der WestSpiel einen wirtschaftlichen Vorteil, da die Entscheidung, einem Unternehmen trotz seiner anhaltend negativen finanziellen Lage zusätzliches Kapital zuzuführen, nicht von einem vergleichbaren privaten Kapitalgeber getroffen worden wäre.

Rückforderung stellt Wettbewerbsgleichheit wieder her

Auf dieser Grundlage forderte die Kommission Deutschland auf, von WestSpiel 64,8 Millionen Euro zuzüglich Zinsen zurückzufordern. Nach den EU-Beihilfevorschriften müssen unvereinbare staatliche Beihilfen grundsätzlich zurückgefordert werden, um die durch die Beihilfe verursachte Wettbewerbsverzerrung zu beseitigen. Nach den EU-Beihilfevorschriften gibt es keine Geldbußen, und die Rückforderung bestraft das betreffende Unternehmen nicht. Sie stellt lediglich die Gleichbehandlung mit anderen Unternehmen wieder her.

Beschlussveröffentlichung

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb der Kommission unter der Nummer SA.48580 zugänglich gemacht. Neue Veröffentlichungen von Beihilfeentscheidungen im Internet und im Amtsblatt sind in den wöchentlichen e-News zum Wettbewerb aufgeführt.

Hintergrund

WestSpiel verzeichnete in den Jahren 2009 bis 2015 Verluste. Am Ende eines jeden Geschäftsjahres wurden die Jahresverluste der WestSpiel der NRW.BANK als Alleingesellschafter zugerechnet und nach den Regeln des deutschen Gesellschaftsrechts vom Grundkapital der NRW.BANK abgezogen. Im Jahr 2014 erwirtschaftete WestSpiel Gewinne durch den Verkauf von zwei Kunstwerken. Infolgedessen führte der im NRW-Gesetz vorgesehene Gewinnabschöpfungsmechanismus, der die Betreiber öffentlicher Spielbanken verpflichtet, mindestens 75 Prozent ihres jährlichen Gesamtgewinns an NRW zu übertragen, im Jahr 2014 zu einer Gewinnausschüttung in Höhe von rund 82 Millionen Euro an NRW. In der Folge beschloss NRW, WestSpiel im Jahr 2015 Kapital in Höhe von 64,8 Millionen Euro zuzuführen. Im September 2021 wurde WestSpiel an den privaten Casinobetreiber Gauselmann Group verkauft.

Weitere Informationen

Pressemitteilung in voller Länge

Pressekontakt: Martha Schillmöller, Tel.: +49 30 2280-2200. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
22. November 2024
Autor
Vertretung in Deutschland