Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
Presseartikel27. Juli 2016Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

Stabilitäts- und Wachstumspakt: Keine Geldbußen für Spanien und Portugal

Nach dem Beschluss der EU-Finanzminister vom 12. Juli 2016, dem zufolge Spanien und Portugal keine wirksamen Maßnahmen zur Korrektur ihrer übermäßigen Defizite ergriffen haben, hat die Kommission heute (Mittwoch) einen neuen Anpassungspfad für beide...

picture_34a.jpg

27.07.2016 – Nach dem einstimmigen Beschluss des Rates gemäß Artikel 126 Absatz 8 vom 12. Juli 2016, dass weder Spanien noch Portugal wirksame Maßnahmen zur Korrektur ihrer übermäßigen Defizite getroffen hatten, war die Kommission rechtlich verpflichtet, innerhalb von 20 Tagen einen Vorschlag für eine Geldbuße zu unterbreiten. Die rechtlich festgelegte Standardhöhe einer solchen Strafe beträgt 0,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, kann aufgrund außergewöhnlicher wirtschaftlicher Rahmenbedingungen oder auf begründeten Antrag des betreffenden Mitgliedstaats jedoch verringert oder aufgehoben werden. Beide Länder haben begründete Anträge gestellt.

Nach Kenntnisnahme der begründeten Anträge schlägt die Kommission dem Rat angesichts des schwierigen wirtschaftlichen Umfelds, in Anerkennung der Reformbemühungen beider Länder und unter Berücksichtigung der Zusagen, die diese im Hinblick auf die Erfüllung der Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts gemacht haben, vor, die Geldbuße aufzuheben.

Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und haushaltspolitischen Lage empfiehlt die Kommission, dass Portugal sein übermäßiges Defizit bis 2016 und Spanien bis spätestens 2018 beendet. Dies steht im Einklang mit den Verpflichtungen, die die beiden Mitgliedstaaten bereits eingegangen sind, und ist Ausdruck der behutsamen Vorgehensweise der Kommission in der gegenwärtigen Situation.

Die Frist, innerhalb der die beiden Länder wirksame Maßnahmen ergreifen müssen, ist der 15. Oktober 2016.

Wichtige Strukturreformen angestoßen

Wie aus den spanischen und portugiesischen Reformprogrammen und aus den Länderberichten der Kommission für Spanien und Portugal hervorgeht, haben die beiden Länder in den vergangenen Jahren bedeutende Strukturreformen durchgeführt.

Portugal unterliegt seit Dezember 2009 der korrektiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts und soll sein übermäßiges Defizit laut Ratsempfehlung vom Juni 2013 bis 2015 korrigieren. Portugal hat die Frist für die Korrektur seines übermäßigen Defizits nicht eingehalten: Sein Defizit lag 2015 bei 4,4 Prozent des BIP und damit über dem im Vertrag vorgesehenen Referenzwert von 3,0 Prozent und über dem vom Rat 2013 empfohlenen Wert von 2,5 Prozent. Des Weiteren wird davon ausgegangen, dass die kumulierten Konsolidierungsanstrengungen, die Portugal im Zeitraum 2013-2015 unternommen hat, deutlich hinter dem vom Rat empfohlenen Wert zurückbleiben. Dies führte zu der Schlussfolgerung, dass die Maßnahmen, die Portugal aufgrund der im Rahmen des Defizitverfahrens ergangenen Empfehlung des Rates ergriffen hat, unzureichend waren.

Auch Spanien unterliegt seit 2009 der korrektiven Komponente des Pakts und soll sein übermäßiges Defizit laut Ratsempfehlung vom Juni 2013 bis 2016 korrigieren. Spanien hat 2014 und 2015 seine Zwischenziele für das Gesamtdefizit verfehlt und dürfte laut Frühjahrsprognose 2016 der Kommission das Defizitziel auch 2016 nicht erreichen. Es ist daher unwahrscheinlich, dass Spanien bis Ende 2016 eine fristgerechte und dauerhafte Korrektur seines übermäßigen Defizits erzielen wird. Zudem sind seine kumulierten Konsolidierungsanstrengungen im Zeitraum 2013-2015 deutlich hinter der Empfehlung des Rates vom Juni 2013 zurückgeblieben. Dies führte zu der Schlussfolgerung, dass Spanien keine wirksamen Maßnahmen getroffen hat, um der Empfehlung des Rates im Rahmen des Defizitverfahrens nachzukommen.

Insgesamt haben sich die öffentlichen Finanzen in der gesamten Europäischen Union und insbesondere im Euroraum in den letzten Jahren deutlich verbessert. Das gesamtstaatliche Defizit des Euroraums sank von 6,3 Prozent des BIP im Jahr 2009 (EU: 6,7 Prozent) auf 2,1 Prozent des BIP im Jahr 2015 (EU: 2,4 Prozent) auf geschätzte 1,9 Prozent des BIP im Jahr 2016 (EU: 2,1 Prozent) und 1,6 Prozent des BIP im Jahr 2017 (EU: 1,8 Prozent).

Die Schuldenquote des Euroraums soll der Prognose zufolge von 94,4 Prozent des BIP im Jahr 2014 schrittweise auf 91,1 Prozent im Jahr 2017 sinken (EU: 85,5 Prozent). Nur sechs Mitgliedstaaten der EU (vier Mitgliedstaaten des Euroraums) unterliegen derzeit noch der korrektiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts, während es 2011 noch 24 Mitgliedstaaten waren.

Nächste Schritte:

Die Kommission unterbreitet dem Rat heute mehrere Vorschläge. Der Rat kann diese annehmen, abändern oder ablehnen.

Weitere Informationen:

Fragen und Antworten zu den haushaltspolitischen Vorschlägen für Spanien und Portugal

VIDEO: Erklärung von Vizepräsident Valdis Dombrovskis und Wirtschaftskommissar Pierre Moscovici

Übersicht über die Mitgliedstaaten im Europäischen Semester

Beschlüsse im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts

Frühjahrsprognose 2016: Bei hohen Risiken weiter auf Kurs

Die wirtschaftspolitische Steuerung der EU im Überblick

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
27. Juli 2016
Autor
Vertretung in Deutschland