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Vertretung in Deutschland
Presseartikel28. September 2016Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

Stärkung der Transparenz: Kommission schlägt verbindliches Transparenzregister für alle EU-Organe vor

Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) ein verbindliches Transparenzregister für alle drei EU-Organe – Europäisches Parlament, Rat und Kommission – vorgeschlagen. Damit erfüllt sie eine der zentralen Zusagen, die die Juncker-Kommission in...

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(28.09.2016) Frans Timmermans, Erster Kommissionsvizepräsident, erklärte hierzu: „Die EU-Organe müssen zusammenarbeiten, um das Vertrauen unserer Bürgerinnen und Bürger zurückzugewinnen. Wir müssen in allem, was wir tun, offener werden. Die heutigen Vorschläge zur Einführung eines verbindlichen Transparenzregisters für Parlament, Rat und Kommission sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht zu erfahren, wer auf die Rechtsetzung der EU Einfluss zu nehmen versucht. Wir schlagen eine einfache Regel vor: keine Treffen mit Entscheidungsträgern ohne vorherige Registrierung. Über das Register kann die Öffentlichkeit einsehen, wer Lobbyarbeit betreibt, wen Lobbyisten vertreten und wie viel dafür ausgegeben wird."

Der heutige Vorschlag klärt zudem, welche Tätigkeiten und Einrichtungen unter die Bestimmungen fallen, stärkt die Überwachung und wirksame Durchsetzung des mit dem Register verbundenen Verhaltenskodexes für Interessenvertreter durch mögliche Sanktionen und wird die Qualität der Daten durch gestraffte Anforderungen an die Dateneingabe und eine strengere Qualitätskontrolle verbessern. Der Kommissionsvorschlag sieht vor, dass bei Verstößen gegen den Verhaltenskodex die Kontaktaufnahme zu den Organen vorübergehend untersagt oder eine Streichung aus dem Register vorgenommen werden kann.

Die interinstitutionelle Vereinbarung (IIV) soll auf dem bestehenden freiwilligen Transparenzregister des Europäischen Parlaments und der Kommission aufbauen und ein robustes System zur Gewährleistung einer transparenten Lobbyarbeit schaffen. Nach dem Vorschlag der Kommission sollen dieselben Mindeststandards zum ersten Mal für alle drei Organe – einschließlich des Rates – gelten.

Die Juncker-Kommission hat sich in ihren politischen Leitlinien zu mehr Transparenz verpflichtet und diese Absicht bereits mehrfach in die Praxis umgesetzt. Die Kommission veröffentlicht seit dem 1. Dezember 2014 Informationen über alle Treffen von Kommissionsmitgliedern, ihren Kabinettsmitgliedern und Generaldirektoren der Kommission mit Interessenvertretern. Generell sollten diese Treffen nur mit Personen und Einrichtungen stattfinden, die im Transparenzregister eingetragen sind.

Auch der Zugang zu Dokumenten über die Verhandlungen über die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) mit den Vereinigten Staaten wurde erweitert. Die im April unterzeichnete interinstitutionelle Vereinbarung über bessere Rechtsetzung förderte die Transparenz durch verschiedene Maßnahmen für mehr Offenheit der politischen Willensbildung in der EU, einschließlich der Verfahren des Sekundärrechts. Im Mai 2016 nahm die Kommission neue Vorschriften für Expertengruppen an, die strengere Transparenzanforderungen enthalten und Synergien mit dem Transparenzregister nutzen.

Das Transparenzregister ist eines der wichtigsten Instrumente für die praktische Umsetzung der Transparenzverpflichtung der Kommission. Es erfasst alle Tätigkeiten, mit denen auf die Rechtsetzung und Politikgestaltung der EU-Organe Einfluss genommen werden soll. Ein erstes Transparenzregister wurde im Jahr 2011 gemeinsam vom Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission eingerichtet und durch eine im April 2014 angenommene interinstitutionelle Vereinbarung (IIV) aktualisiert; es gilt derzeit nur für diese beiden Organe. Das heutige Register beruht auf Freiwilligkeit und erfasst über 9 800 Einrichtungen, die an den Verhaltenskodex gebunden sind. Die eingetragenen Einrichtungen decken ein breites Spektrum ab, das von Beraterfirmen für öffentliche Angelegenheiten über Anwaltskanzleien, Handelskammern und Berufsverbände, nichtstaatliche Organisationen, religiöse Organisationen bis hin zu akademischen Einrichtungen reicht.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Stärkung der Transparenz: Kommission schlägt verbindliches Transparenzregister für alle EU-Organe vor

Vorschlag der Europäischen Kommission für eine interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der EU und der Europäischen Kommission über ein verbindliches Transparenzregister

Aktuell gültige Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission über das Transparenz-Register von 2014

Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) in englischer Sprache

Faktenblatt über das momentan bestehende, freiwillige Transparenzregister, das die Kommission gemeinsam mit dem Europäischen Parlament betreibt

Website des Transparenzregisters

Ergebnisse der öffentlichen Konsultation über ein verbindliches Transparenzregister

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
28. September 2016
Autor
Vertretung in Deutschland