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Vertretung in Deutschland
  • Pressemitteilung
  • 11. Dezember 2024
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 5 Min

Stärkung von Bauern und Bäuerinnen: Vorschläge der Kommission

Die Europäische Kommission hat zwei Vorschläge vorgelegt, um die Wettbewerbsposition der Landwirtinnen und Landwirte in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette zu stärken. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte: „Es nähern sich die Festtage, Familien kommen zu gemeinsamen Mahlzeiten zusammen und das erinnert uns an das Engagement der Bauern und Bäuerinnen dafür, dass diese Momente möglich sind. Fairness für die Landwirte ist eine der wichtigsten Prioritäten. Anständiges Einkommen, faire Preise, eine stärkere Verhandlungsposition in der Lebensmittelkette und besserer Schutz.“

Landwirtschaftskommissar Christophe Hansen nannte konkrete Ziele der gezielten Änderungen: „Sie werden Verträge stärken, die Zusammenarbeit zwischen den Landwirten erleichtern, freiwillige Kooperationsinitiativen zugunsten der Nachhaltigkeit fördern und sicherstellen, dass die Landwirte wirklich von Initiativen für faire und kurze Lieferketten profitieren. Der verbesserte Austausch zwischen den nationalen Durchsetzungsbehörden wird entscheidend sein, um unlautere Handelspraktiken wirksam anzugehen und eine faire Behandlung von Landwirten und kleineren Akteuren der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft in der gesamten EU sicherzustellen.“ 

Empfehlungen des Strategischen Dialogs

Beide Vorschläge spiegeln direkt mehrere Empfehlungen des strategischen Dialogs über die Zukunft der Landwirtschaft der EU wider. Sie gehen auf einige der dringendsten Herausforderungen ein, mit denen der Agrarsektor konfrontiert ist, und werden nun vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert. 

  1. Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse

Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist. Das Ziel ist, die Position der Landwirte in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette zu stärken und ein höheres Maß an Vertrauen zwischen den Akteuren zu erreichen, und zwar u.a. durch:

  • strengere Vorschriften für Verträge zwischen Landwirten und Käufern;
  • verbindliche Mediationsmechanismen;
  • gestärkte  Erzeugerorganisationen;  
  • EU-Unterstützung für Erzeugerorganisationen, die private Initiativen zur Bewältigung von Krisen ergreifen würden; 
  • Definition, wann Begriffe wie „fair“, „gleichwertige“ und „kurze Lieferketten“ bei der Vermarktung verwendet werden können;  
  • mehr Möglichkeiten für Nachhaltigkeitsinitiativen, etwa zur Unterstützung des Generationswechsels und dem Erhalt kleiner landwirtschaftlicher Betriebe.
  1. Grenzüberschreitend gegen unlautere Handelspraktiken vorgehen

Parallel dazu schlägt die Kommission neue Vorschriften zur grenzüberschreitenden Durchsetzung gegen unlautere Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittelversor­gungs­kette vor, die durch die entsprechende Richtlinie über unlautere Handelspraktiken verboten sind. 

Im Durchschnitt stammen rund 20 Prozent der in einem Mitgliedstaat konsumierten Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse aus einem anderen Mitgliedstaat. Die Zusammenarbeit der nationalen Durchsetzungsbehörden – Austausch von Informationen, Ermittlungen, Sanktionen - muss verbessert werden. Etwa durch einen neuen Amtshilfemechanismus, über den sich nationale Behörden bei begründetem Verdacht auf eine grenzüberschreitende Dimension auf eine koordinierte Maßnahme einigen.

Erfüllung unserer Verpflichtungen

Die Europäische Kommission hat nach ihrer Zusage, den Bedenken der Landwirte Rechnung zu tragen, weitere Maßnahmen ergriffen: 

Änderung der De-minimis-Verordnung

Parallel zu den Vorschlägen unternimmt die Kommission weitere Schritte, um den Agrarsektor zu unterstützen: Sie hat eine Änderung der De-minimis-Verordnungangenommen. Bei dieser Verordnung geht es um kleine Beihilfebeträge im Agrarsektor, die von der Kontrolle staatlicher Beihilfen ausgenommen sind und deswegen auch bei der Kommission weder angemeldet noch von ihr genehmigt werden müssen. Die überarbeitete Verordnung ermöglicht es den Mitgliedstaaten, Betriebsinhaber in größerem Umfang auf einfache, schnelle, direkte und effiziente Weise zu unterstützen. Unter anderem wird die De-minimis-Obergrenze pro Unternehmen über einen Zeitraum von drei Jahren erhöht, und zwar von bisher 25.000 Euro auf 50.000 Euro.

Die Geltungsdauer der überarbeiteten Verordnung wird bis zum 31. Dezember 2032 verlängert. Sie wäre ansonsten am 31.12.2027 ausgelaufen. Im Zuge der Überarbeitung gab es eine öffentliche Konsultation sowie Sitzungen mit den Mitgliedstaaten. Viele Interessensvertreter sprachen sich dafür aus, die individuellen und die nationalen Obergrenzen anzuheben, um der Inflation und Marktentwicklungen Rechnung zu tragen. Mehr Details zu dieser Entscheidung in dieser ausführlichen Pressemitteilung

Weitere Informationen

Pressemitteilung zu den beiden Vorschlägen in vollem Wortlaut

Vorschlag zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) 2021/2115 und (EU) 2021/2116 im Hinblick auf die Stärkung der Position der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette

Vorschlag für eine Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Richtlinie (EU) 2019/633 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette zuständigen Durchsetzungsbehörden

Rede von Präsidentin von der Leyen bei den Europäischen Agrar- und Lebensmitteltagen per Videobotschaft

Wichtigste Initiativen: Strategischer Dialog über die Zukunft der EU-Landwirtschaft - Europäische Kommission

Vereinfachungsvorschläge zur Verringerung des Verwaltungsaufwands

Zusätzliche Maßnahmen der Kommission zur Unterstützung der Landwirte in der EU

Kommission legt Bericht über die Umsetzung der EU-Vorschriften gegen unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette vor – Europäische Kommission

EU-Maßnahmen zur Bewältigung der Bedenken der Landwirte – Europäische Kommission

Unlautere Handelspraktiken - Europäische Kommission

Erzeuger- und Branchenverbände - Europäische Kommission

Marktmaßnahmen erläutert - Europäische Kommission

AFCO

Agrar- und Lebensmittelversorgungskette – Unlautere Handelspraktiken – 5. Welle

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (30) 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
11. Dezember 2024
Autor
Vertretung in Deutschland