Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
Presseartikel11. Juli 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Strengere Grenzwerte zum Schutz der Arbeitnehmer vor krebserregenden Chemikalien können in Kraft treten

Die EU-Kommission hat die Einigung heute (Dienstag) von EU-Parlament und Rat zur Festlegung neuer oder strengerer Arbeitsplatzgrenzwerte für mehrere krebserregende chemische Stoffe begrüßt, zum Beispiel den auf Baustellen verbreiteten Quarzfeinstaub...

picture_4.jpg

(11.07.2017) - Das Europäische Parlament und der Ministerrat haben eine Einigung über den ersten Vorschlag der Kommission zur Änderung der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene erzielt. Die Arbeit der Kommission ist damit allerdings nicht getan. Sie hat bereits begonnen, einen Vorschlag für die nächste Gruppe von chemischen Stoffen vorzubereiten, den sie Anfang nächsten Jahres vorlegen will. Die Kommission fordert das Europäische Parlament und den Rat jetzt auf, sich rasch auf den zweiten Vorschlag zu einigen, den die Kommission im Januar 2017 vorgelegt hat.

Zudem hat die Kommission im Januar 2017 eine breiter angelegte Initiative zur Förderung des Arbeitsschutzes in die Wege geleitet. Wenn alle EU-Organe mit vereinten Kräften vorgehen und entschlossen handeln, können der Gesundheitsschutz und die Sicherheit der Arbeitnehmer in der EU einen entscheidenden Schritt vorangebracht werden.

Die Kommission möchte allen Verhandlungspartnern für ihre gemeinsamen Anstrengungen danken, vor allem der Berichterstatterin des Parlaments Marita Ulvskog und den Schattenberichterstattern, sowie dem maltesischen Ratsvorsitz und den vorangegangenen Ratsvorsitzen.

Weitere Informationen:

Erklärung: Kommission begrüßt Einigung von Parlament und Rat über den besseren Schutz der Arbeitnehmer vor krebserregenden Chemikalien

Pressekontakt: gabriele [dot] imhoffatec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
11. Juli 2017
Autor
Vertretung in Deutschland