Nach den neuen Regeln müssen verdächtige Transaktionen – ob online oder offline – gemeldet werden, auch von Online-Marktplätzen. Verkäufer müssen die Identität ihrer Kunden und deren Bedarf für den Kauf einer eingeschränkten Substanz verifizieren. Bevor die Mitgliedstaaten eine Lizenz für den Kauf von eingeschränkten Stoffen erteilen, müssen sie eine Sicherheitsüberprüfung durchführen, einschließlich einer Überprüfung des kriminellen Hintergrunds. Die neuen Regeln beschränken auch zwei zusätzliche Chemikalien: Schwefelsäure und Ammoniumnitrat.
Um die Mitgliedstaaten und Verkäufer bei der Umsetzung der Vorschriften zu unterstützen, legte die Kommission im Juni 2020 Leitlinien sowie ein Überwachungsprogramm vor, mit dem die Ergebnisse und Auswirkungen der neuen Verordnung verfolgt werden sollen. Die Verordnung stärkt und aktualisiert die bestehenden Vorschriften über Ausgangsstoffe für Explosivstoffe und trägt dazu bei, Terroristen Mittel zum Handeln zu verwehren und die Sicherheit der Europäer zu schützen, im Einklang mit den Prioritäten der im Dezember 2020 vorgelegten Agenda zur Terrorismusbekämpfung.
Weitere Informationen:
Daily News vom 1. Februar 2021
Neue Verordnung über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe
Überwachungsprogramm von Juni 2020
Agenda für Terrorismusbekämpfung und Stärkung von Europol für eine resilientere EU
Pressekontakt: Katrin Abele, Tel.: +49 (30) 2280-2140
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 1 Februar 2021
- Autor
- Vertretung in Deutschland