Die Mitgliedstaaten der EU haben gestern beschlossen, eine Reihe restriktiver Maßnahmen gegen Syrien auszusetzen. Kaja Kallas, die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, begrüßte die Entscheidung: „In Syrien besteht heute die Hoffnung, dieses Land mit all seiner Vielfalt wiederaufzubauen. Die EU unterstützt das syrische Volk dabei, indem sie eine Reihe von Sanktionen in den Bereichen Energie, Verkehr und Bankwesen aussetzt und die humanitäre Freistellung auf unbestimmte Zeit verlängert, damit humanitäre Hilfe vor Ort geleistet werden kann. In Verbindung mit unserer fortgesetzten finanziellen Unterstützung – die EU und ihre Mitgliedstaaten sind der größte Geber internationaler Hilfe für Syrien – werden diese Beschlüsse zur wirtschaftlichen Erholung Syriens wie auch zur Deckung der Bedürfnisse der syrischen Bevölkerung beitragen.“
Aussetzung weiterer Sanktionen wird geprüft
Kallas kündigte zudem an, die Aussetzung weiterer Wirtschaftssanktionen zu prüfen: „Wir werden die Entwicklungen weiterhin aufmerksam verfolgen, um zu beurteilen, ob wir weitere Wirtschaftssanktionen aufheben können, oder ob wir unsere Beschlüsse zu den Sanktionen zurücknehmen müssen, sollte sich die politische Lage verschlechtern.“
EU unterstützt Wiederaufbau und Stabilisierung Syriens
Neben der Aussetzung der Sanktionen beschloss der Rat, die humanitäre Freistellung auf unbestimmte Zeit zu verlängern, um die Bereitstellung humanitärer Hilfe im Land weiter zu erleichtern. Dieser Beschluss ist Teil der Bemühungen der Europäischen Union, einen alle Seiten einschließenden politischen Übergang in Syrien sowie die rasche wirtschaftliche Erholung, den Wiederaufbau und die Stabilisierung Syriens zu unterstützen. Die EU verfolgt bei der Aussetzung restriktiver Maßnahmen einen abgestuften und umkehrbaren Ansatz, um einen friedlichen und inklusiven Übergang zu gewährleisten.
Sanktionen im Bereich Waffenhandel, Überwachung und Kulturgüter bleiben erhalten
Zugleich behält die EU Benennungen für Sanktionen im Zusammenhang mit dem Assad-Regime, dem Chemiewaffensektor und dem illegalen Drogenhandel bei. Auch eine Reihe sektoraler Maßnahmen in Bezug auf Waffenhandel, Ausrüstung zur internen Repression, Abhör- und Überwachungssoftware sowie die Ein- und Ausfuhr von syrischen Kulturgütern, werden aufrechterhalten.
EU bleibt größter Geber für syrische Bevölkerung
Die EU ist nach wie vor der wichtigste Geber internationaler Hilfe für die syrische Bevölkerung und ihre Aufnahmegemeinschaften: Seit 2011 wurden zur Unterstützung der Syrerinnen und Syrer in Syrien und in den Nachbarländern 35,3 Milliarden Euro mobilisiert.
Die Kommission ist weiterhin bereit, der syrischen Bevölkerung in dieser Phase des Übergangs und der Hoffnung unterstützend zur Seite zu stehen. Die EU möchte auch betonen, wie wichtig ein inklusiver politischer Prozess ist, der von Syrien geleitet und den legitimen Bestrebungen des syrischen Volkes gerecht wird. Alle Syrerinnen und Syrer im Land und in der Diaspora sollten die Möglichkeit haben, sich am Wiederaufbau ihres Landes zu beteiligen.
Die EU beabsichtigt, ihre neunte internationale Konferenz zur Unterstützung Syriens in Brüssel einberufen. Ziel der Veranstaltung auf Ministerebene ist es, die internationale Gemeinschaft zu mobilisieren, um einen inklusiven Übergang unter syrischer Leitung und die dringend benötigte Hilfe für die syrische Bevölkerung zu unterstützen. Zu diesem Anlass wurde die syrische Übergangsregierung erstmals zusammen mit den Vereinten Nationen, den Nachbarstaaten Syriens und anderen regionalen Partnern eingeladen.
Hintergrund
Als Reaktion auf das gewaltsame Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung in Syrien durch das Assad-Regime wurden 2011 EU-Sanktionen gegen Syrien verhängt. Die von der EU gegen Syrien ergriffenen restriktiven Maßnahmen richteten sich gezielt gegen das Regime und dessen Unterstützer sowie gegen jene Wirtschaftszweige, von denen das Regime profitierte.
Nach dem Sturz des Assad-Regimes und unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 19. Dezember 2024 prüft die EU insbesondere die Schritte, die Syrien für einen inklusiven Übergang entsprechend den Erklärungen der Übergangsregierung unternommen hat, einschließlich der Rechenschaft für die Verbrechen des Assad-Regimes, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten aller Syrerinnen und Syrer – ohne jegliche Unterscheidung – der Achtung der Rechtsstaatlichkeit und des Völkerrechts, einschließlich der souveränen Rechte der EU-Mitgliedstaaten.
Weitere Informationen:
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 25. Februar 2025
- Autor
- Vertretung in Deutschland