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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 13. Mai 2019
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 2 Min

Telefonate ins EU-Ausland ab 15. Mai billiger

Ab dem 15. Mai gelten neue Preisobergrenzen für alle Anrufe und SMS ins EU-Ausland: Verbraucher, die von ihrem Land aus in ein anderes EU-Land telefonieren, zahlen somit einen Höchstbetrag von 19 Cent pro Gesprächsminute (zzgl. MwSt.) und 6 Cent pro...

Andrus Ansip, der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident, sagte dazu: „Die Preisobergrenzen für Anrufe innerhalb der EU sind ein konkretes Beispiel dafür, wie sich der digitale Binnenmarkt positiv auf den Alltag der Menschen auswirkt. So wurden mit dem Aufbau eines digitalen Binnenmarkts bisher 35 neue digitale Rechte und Freiheiten geschaffen. Die neuen Telekommunikationsvorschriften werden der EU insgesamt helfen, den wachsenden Konnektivitätsbedarf der Europäerinnen und Europäer zu decken und die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu steigern.“

Die für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft zuständige Kommissarin, Mariya Gabriel, ergänzte: „Nach Abschaffung der Roaminggebühren im Jahr 2017 hat die EU nun Maßnahmen gegen überhöhte Gebühren für grenzüberschreitende Anrufe aus dem Heimatland ergriffen. Dank dieser beiden Maßnahmen sind die europäischen Verbraucher nun umfassend gegen unerwartet hohe Rechnungen für Anrufe innerhalb Europas geschützt, und zwar sowohl im In- als auch im Ausland. Dies ist eine der zahlreichen konkreten Errungenschaften des digitalen Binnenmarkts.“

Nach der Abschaffung der Roaminggebühren im Juni 2017 sind diese neuen Preisobergrenzen für Anrufe und SMS ins EU-Ausland Teil der Überarbeitung des EU-weiten Telekommunikationsrechts. Diese soll die Koordinierung der elektronischen Kommunikation und die Rolle des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) stärken.

Eine neue Eurobarometer-Umfrage zu Auslandsgesprächen zeigt, dass vier von zehn Befragten (42 Prozent) im vergangenen Monat eine Person in einem anderen EU-Land kontaktiert haben. 26 Prozent der Befragten gaben an, dass sie über Festnetz, Mobiltelefon oder SMS eine Person in einem anderen EU-Land erreicht haben.

Telekommunikationsbetreiber in der gesamten EU müssen die Verbraucher über die neuen Preisobergrenzen informieren. Die Vorschriften gelten ab dem 15. Mai in allen 28 EU-Ländern und bald auch in Norwegen, Island und Liechtenstein.

Die Preisobergrenze ist auf den privaten Gebrauch, d. h. auf Privatkunden, begrenzt. Geschäftskunden sind von dieser Preisregelung ausgenommen, da mehrere Anbieter spezielle Tarife anbieten, die für Geschäftskunden besonders attraktiv sind.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Digitaler Binnenmarkt: ab 15. Mai günstiger in andere EU-Länder telefonieren

Fragen und Antworten: Anrufe ins EU-Ausland

Eurobarometer-Umfrage zu Anrufen innerhalb der EU

Pressemitteilung: Einigung über die Aktualisierung des EU-Telekommunikationsrechts

Fragen und Antworten: EU-Telekommunikationsvorschriften

Factsheet: Ein digitaler Binnenmarkt zum Nutzen aller Europäer

Rechtsakte

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280-2410

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail (link sends e-mail)) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
13. Mai 2019
Autor
Vertretung in Deutschland