Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
Presseartikel12. Dezember 2017Vertretung in Deutschland

Terrorabwehr: Kommission will Datenbanken in EU besser verknüpfen

Die Datenbanken der Sicherheitsbehörden in der EU sollen künftig besser vernetzt werden. Derzeit arbeiten die Informationssysteme für Sicherheit und Grenzmanagement unabhängig voneinander, was eine zügige Strafverfolgung und Prävention von...

Kamera

Derzeit sind die Informationssysteme der EU nicht miteinander verknüpft, sondern speichern die Informationen getrennt voneinander, sodass sie fragmentiert, komplex und schwierig zu nutzen sind. Dadurch können Teile von Informationen verloren gehen, die für die innere Sicherheit der EU und die Sicherheit der europäischen Bürger relevant sind. Die heute vorgeschlagenen Maßnahmen sollen diese Lücken schließen und sicherstellen, dass den Grenzschutzbeamten vollständige, genaue und zuverlässige Informationen übermittelt werden. Die neuen Instrumente werden dazu beitragen, dass Personen , die eine Sicherheitsbedrohung darstellen, beim Überschreiten der EU-Außengrenzen oder bei Reisen innerhalb des Schengen-Raums zuverlässiger ermittelt werden. Sie werden auch zu einer besseren Identifizierung von besonders schutzbedürftigen Personen wie unbegleitete Minderjährige beitragen und gleichzeitig sicherstellen, dass Grundrechte und die Datenschutzvorschriften in vollem Umfang eingehalten werden.

Frans Timmermans, Erster Vizepräsident der Kommission, erklärte dazu: „Rasches Handeln ist gefordert, wenn es darum geht, unsere Bürger vor Terrorismus zu schützen und Leben zu retten. Derzeit arbeiten unsere EU-Informationssysteme in den Bereichen Sicherheit und Grenzmanagement unabhängig voneinander, was eine zügige Strafverfolgung und Prävention von Terrorismus und schwerer Kriminalität behindert. Gemäß unserem Vorschlag werden wir weiterhin dieselben zentralisierten EU-Systeme, dieselben Daten, Datenschutzbestimmungen und dieselben Verwendungsbeschränkungen für unsere Strafverfolgungs- und Grenzschutzbeamten anwenden, aber sie werden jetzt vollständig interoperabel sein. Dies bedeutet, dass unsere Systeme in der Lage sein, miteinander zu kommunizieren und zusammenzuarbeiten, um zu gewährleisten, dass Strafverfolgungsbehörden in der gesamten EU direkten Zugang zu allen verfügbaren Informationen haben. So können wir im Kampf gegen die Kriminalität besser, schneller und geschlossen agieren. Wir sind es unseren Bürgerinnen und Bürgern schuldig, dass wir die modernsten Instrumente einsetzen, um sie so gut wie möglich zu schützen. Interoperabilität ist dafür der entscheidende Schlussstein.“

Dimitris Avramopoulos, Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, erläuterte: „Heute haben wir den letzten und wichtigsten Bestandteil unserer Arbeit vorgelegt, mit der wir Lücken in unseren Informationssystemen schließen und Schwachstellen beseitigen wollen. Es kann nicht sein, dass Menschen, die für unsere Sicherheit sorgen – Grenzschutz- und Polizeibeamte – nicht zur richtigen Zeit über die richtigen Informationen verfügen, die sie zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben benötigen. Heute geben wir ihnen die entsprechenden Instrumente an die Hand, um unsere Außengrenzen und den Schengen-Raum effizienter zu schützen. Ich fordere das Europäische Parlament und den Rat auf, diese Arbeit vorrangig voranzubringen.“

Der für die Sicherheitsunion zuständige Kommissar Julian King erklärte: „Die jüngsten Terroranschläge haben uns auf grausamste Art vor Augen geführt, dass Terroristen und Schwerkriminelle noch immer unsere Sicherheitsmaßnahmen unterlaufen können. Wir wollen das nicht länger hinnehmen. Wenn wir unseren Systemen gestatten, miteinander zu kommunizieren und Zusammenhänge herzustellen, können Terroristen oder Kriminelle nicht länger durch die Maschen dieses Netzes schlüpfen. Wir schlagen einen Umbruch in der Art und Weise, wie wir Informationen verwalten, vor. Wir wollen sie gezielter und intelligenter nutzen, um unsere EU-Bürgerinnen und Bürger besser zu schützten, unter Wahrung des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen.“

Mit dem heutigen Vorschlag werden einige neue Elemente eingeführt, um eine intelligentere und zielgerichtetere Nutzung der verfügbaren Informationen in bestehenden und künftigen Systemen zu gewährleisten:

  • Europäisches Suchportal – Dieses wird nach dem Grundsatz der „einzigen Anlaufstelle“ auf dem Computer jedes Grenzschutzbeamten oder Polizeibeamten bei der Prüfung der Ausweispapiere genutzt. Anstatt zu entscheiden, welche Datenbank in einer bestimmten Situation genutzt werden sollte, kann der Beamte gleichzeitig mehrere EU-Informationssysteme abfragen. So werden keine Informationen mehr übersehen und der Beamte verfügt unverzüglich über ein vollständiges Bild der Person, die er überprüft.
  • Gemeinsames System zum Abgleich biometrischer Daten: Durch den Abgleich biometrischer Daten wie Fingerabdrücke und Gesichtserkennung können bestehende Datenbanken durchsucht und ein Zusammenhang mit entsprechenden biometrischen Daten zu derselben Person in anderen EU-Informationssystemen ermittelt werden.
  • Gemeinsamer Speicher für Identitätsdaten: Ohne Einrichtung einer neuen Datenbank soll dieser Speicher biografische und biometrische Daten, z. B. Name und Geburtsdatum bei Nicht-EU-Bürgern, erfassen, um deren Identität zuverlässig feststellen zu können.
  • Multiple-identity Detektor – in Verbindung mit dem gemeinsamen System zum Abgleich biometrischer Daten und den Daten im Speicher wird der Detektor von Mehrfachidentitäten den Grenzschutzbeamten unverzüglich anzeigen, ob für dieselbe Person in den EU-Informationssystemen unterschiedliche Namen erfasst wurden. Das System wird durch eine Warnmeldung darauf hinweisen, dass eine falsche Identität angegeben wurde.

Des Weiteren schlägt die Kommission ein zweistufiges Konzept für Strafverfolgungsbeamte vor, damit sie Zugang zu notwendigen Informationen erhalten. Unter uneingeschränkter Achtung des Datenschutzes und ohne Änderung der bestehenden Vorschriften wird bei diesem Konzept klargestellt, dass Suchanfragen nach dem „Treffer/kein Treffer“-Verfahren erfolgen und der Strafverfolgungsbeamte in einem zweiten Schritt, wenn ein „Treffer“ erzielt wird, Zugang zu den benötigten Informationen beantragen kann. Um zu gewährleisten, dass Grenzschutzbeamte über vollständige und präzise Informationen verfügen, wird ein Qualitätskontrollverfahren eingeführt.

Fortschrittsbericht zur Sicherheitsunion

Heute hat die Kommission ferner über Fortschritte bei anderen wichtigen sicherheitsrelevanten Dossiers berichtet, einschließlich der laufenden Legislativvorschläge zur Stärkung der Informationssysteme und der ordnungsgemäßen Umsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften. Der 12. Bericht über die „Sicherheitsunion“ enthält eine Bestandsaufnahme der Maßnahmen, die ergriffen werden, um den Terroristen die Möglichkeit zum Handeln zu nehmen, die Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen zu stärken, die Radikalisierung im Internet und außerhalb des Internets zu bekämpfen sowie die Dimension der äußeren Sicherheit auszubauen.

Hintergrund

In Präsident Junckers Rede zur Lage der Union vom September 2016 wurde unterstrichen, wie wichtig die Beseitigung der derzeitigen Mängel bei der Datenverwaltung und die Verbesserung der Interoperabilität der bestehenden Informationssysteme sind. Durch die jüngsten Terroranschläge haben die Interoperabilität der Informationssysteme und die damit verbundene Schließung bestehender Sicherheitslücken, die es bislang ermöglichen, dass Terrorverdächtige in verschiedenen, nicht miteinander verknüpften Datenbanken unter verschiedenen Namen gespeichert sind, noch an Bedeutung und Dringlichkeit gewonnen.

Im April 2016 veröffentlichte die Kommission eine Mitteilung über solidere und intelligentere Informationssysteme als Diskussionsgrundlage darüber, wie die Informationssysteme in der Europäischen Union das Grenzmanagement und die innere Sicherheit noch weiter verbessern können. Im Rahmen dieses Prozesses richtete die Kommission eine hochrangige Expertengruppe für Informationssysteme und Interoperabilität ein, die sich gezielt diesem Thema widmen und die rechtlichen, technischen und praktischen Probleme auf dem Weg zur Interoperabilität angehen sollte. Die hochrangige Sachverständigengruppe legte im Mai 2017 ihren Abschlussbericht mit einer Reihe von Empfehlungen vor. Auf der Grundlage dieser Empfehlungen legte die Kommission einen Vorschlag für ein neues Konzept zur Verwirklichung der Interoperabilität der EU-Informationssysteme in den Bereichen Sicherheit, Grenzschutz und Migrationssteuerung bis 2020 vor und kündigte an, dass sie so bald wie möglich einen entsprechenden Legislativvorschlag über Interoperabilität unterbreiten werde.

Im Juni 2017 2017 bekräftigte der Europäische Rat, dass gehandelt werden muss, und forderte die Kommission auf, so bald wie möglich den Entwurf von Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Empfehlungen der hochrangigen Sachverständigengruppe vorzulegen. Im Rahmen des Arbeitsprogramms 2016 hat die Kommission einen solchen Vorschlag über die Interoperabilität der Informationssysteme bis Ende 2017 angekündigt.

Weitere Informationen:

Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Interoperabilität (Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration

Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Interoperabilität (Grenzschutz und Visa)

Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen: Folgenabschätzung (Teil 1)

Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen Folgenabschätzung (Teil 2)

Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen Zusammenfassung der Folgenabschätzung

Auf dem Weg zu einer wirksamen und echten Sicherheitsunion - Zwölfter Fortschrittsbericht

F&A: Die Interoperabilität der EU-Informationssysteme in den Bereichen Sicherheit, Grenzmanagement und Migrationssteuerung

Factsheet: Sicherheitsunion - Schließung de Informationslücke

Factsheet: EU-Informationssysteme

Eurobarometer

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
12. Dezember 2017
Autor
Vertretung in Deutschland