Seit dem 1. Juli 2018 genießen Pauschalreisende stärkere Verbraucherrechte. Die Vorschriften decken neben herkömmliche Pauschalreisen auch die schätzungsweise 120 Millionen Verbraucher ab, die individuell zusammengestellte Pakete buchen, bei denen verschiedene Elemente von einem einzigen Online- oder Offline-Anbieter gewählt werden.
Im Falle einer Insolvenz des Reisevermittlers sind Reisende durch eine Insolvenzabsicherung geschützt. Dabei kann es sich um einen Reisegarantiefonds, eine Versicherung oder ein anderes System im jeweiligen EU-Land handeln. Der Garantiegeber wird geleistete Zahlungen erstatten und Reisende gegebenenfalls zurückbefördern, sofern die Beförderung in der Pauschalreise oder in den verbundenen Reiseleistungen inbegriffen ist.
Bei Fragen können sich Betroffene auch an das nationale Europäische Verbraucherzentrum wenden.
Weitere Informationen:
Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen
Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
Richtlinie über Pauschalreisen
Pressekontakt: katrin [dot] ABELEec [dot] europa [dot] eu ( Katrin Abele ) , Tel.: +49 (30) 2280-2140
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail )oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 25. September 2019
- Autor
- Vertretung in Deutschland