
Dem vorausgegangen waren intensive Beratungen mit den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament. Gleichzeitig hat die Kommission den Vorschlag heute veröffentlicht.
Handelskommissarin Cecilia Malmström begrüßte das Ergebnis. "Heute ist das Ende eines langen internen Prozesses zur Ausarbeitung eines modernen Ansatzes für den Investitionsschutz und die Beilegung von Streitigkeiten in TTIP und darüber hinaus", sagte Malmström. "Es ist das Ergebnis einer umfassenden Konsultation und Debatte mit den Mitgliedstaaten, mit dem Europäischen Parlament, mit Interessenvertretern und der Zivilgesellschaft. Dieser Ansatz erlaubt es der EU, eine globale Rolle beim Reformprozess einzunehmen und einen Gerichtshof zu installieren, der auf öffentlichem Vertrauen basiert."
Die Kommission hatte am 16. September Vorschläge für ein reformiertes und transparentes Verfahren zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten vorgelegt.
Eine Investitionsgerichtsbarkeit soll künftig das bisherige System zur Streitbeilegung zwischen Investor und Staat durch demokratische und klar definierte Regeln ersetzen. Das neue Verfahren soll für alle laufenden und künftigen Verhandlungen über Investitionsschutzabkommen gelten, einschließlich der transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP).
Die vollständige Pressemitteilung gibt es hier.
Ein Faktenblatt (in englischer Sprache).
Zum Wortlaut des Vorschlags geht es hier.
Mehr zum Vorschlag vom 16. September hier.
Pressekontakt: Margot Tuzina, Tel.: +49 (30) 2280 2340
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet der Infopunkt der Berliner Vertretung der Europäischen Kommission per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 12 November 2015
- Autor
- Vertretung in Deutschland