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Vertretung in Deutschland
Presseartikel3. Juli 2019Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

Übergangsregeln für die Amtsnachfolge des Kommissionspräsidenten und der Kommissionsmitglieder

Im Einklang mit der üblichen Praxis hat die Europäische Kommission heute (Mittwoch) für die Monate bis zur Ernennung der neuen Kommission Übergangsregeln mit praktischen Vorkehrungen für den Kandidaten für das Amt des Präsidenten/gewählten...

Konkret hat der Kandidat für das Amt des Präsidenten/gewählte Präsident nach seiner Nominierung Anspruch auf ein Büro in den Räumlichkeiten der Kommission, auf die erforderliche IT-Ausstattung sowie auf eine begrenzte Anzahl von Mitarbeitern. Das Gleiche gilt für die designierten Kommissionsmitglieder ab dem Zeitpunkt, zu dem der gewählte Präsident erklärt, dass er sie als Kandidaten für dieses Amt akzeptiert.

Sowohl der Kandidat für das Amt des Präsidenten/gewählte Präsident als auch die designierten Kommissionsmitglieder haben ferner Anspruch auf die Unterstützung der Kommissionsdienststellen, einschließlich der Vertretungen der Kommission in den EU-Mitgliedstaaten, in Bezug auf etwaige Reisen. Die Regeln können in ihrem vollständigen Wortlaut hier online abgerufen werden.

Juncker überträgt Zuständigkeiten von ausscheidenden Kommissaren

 Nach dem Ausscheiden von Andrus Ansip und Corina Creţu, die als Abgeordnete ins Europäische Parlament gewechselt sind, hat Kommissionspräsident Juncker heute (Mittwoch) beschlossen, die Ressorts vorübergehend auf Vizepräsident Šefčovič und Kommissar Hahn zu übertragen. Andrus Ansip war bisher als Vizepräsident für den digitalen Binnenmarkt tätig, und Corina Creţu war für Regionalpolitik zuständig. Mit seiner Erfahrung als stellvertretender Vorsitzender der Energieunion und Projektleiter verfügt Vizepräsident Šefčovič über die notwendige Sachkenntnis und ein gutes Netzwerk, in dessen Rahmen ihm die ideale Person zur Gewährleistung der Kontinuität im digitalen Binnenmarkt während dieser befristeten Zeit zur Verfügung steht.

Kommissar Hahn, zuständig für die Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen, war in seiner früheren Amtszeit der Kommission für die Regionalpolitik zuständig und verfügt daher über alle erforderlichen Kenntnisse und Kontakte, um das Ressort Regionalpolitik vorübergehend verwalten zu können.

Dies steht im Einklang mit Artikel 17 Absatz 6 des Vertrags über die Europäische Union und mit Artikel 248 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, wonach der Präsident über die Organisation der Europäischen Kommission entscheidet. Am Vormittag informierte Präsident Juncker das Europäische Parlament und Ministerpräsident Antti Rinne als derzeitigen Präsidenten des Ratsvorsitzes, Vizepräsident Šefčovič und Kommissar Hahn sowie den Rest des Kollegiums über die sich daraus ergebenden befristeten Arbeitsvereinbarungen.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Europäische Kommission erlässt Übergangsregeln für die Amtsnachfolge des Kommissionspräsidenten und der Kommissionsmitglieder

Pressemitteilung: Präsident Juncker beschließt vorübergehende Übertragung von Ressorts nach Amtsniederlegung zweier Mitglieder der Europäischen Kommission

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu ( Reinhard Hönighaus ) , Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
3. Juli 2019
Autor
Vertretung in Deutschland