Die Europäische Kommission hat eine positive Bewertung für die erste reguläre Zahlung im Rahmen der EU-Fazilität für die Ukraine abgegeben. Es handelt sich um fast 4,2 Milliarden Euro, mit der die makrofinanzielle Stabilität der Ukraine und das Funktionieren der öffentlichen Verwaltung unterstützt werden sollen.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte: „Die Menschen in der Ukraine kämpfen gegen einen grausamen Krieg. Gleichzeitig benötigen sie funktionierende Schulen und Krankenhäuser, Zugang zu Wasser und Strom, Züge, Straßen und Brücken, um das Land aufrechterhalten zu können. Aus diesem Grund leistet unsere Fazilität für die Europäische Ukraine weiterhin entscheidende Unterstützung, um all diese Herausforderungen zu bewältigen.“
Sobald der Rat diesen Beschluss angenommen hat, wird sich der Gesamtbetrag der EU-Mittel, die seit der Einführung der Fazilität im März dieses Jahres an die Ukraine ausgezahlt wurden, auf 12 Milliarden Euro erhöhen.
Zahlungen sind an erfüllte Anforderungen geknüpft
Die regelmäßigen vierteljährlichen Zahlungen im Rahmen der Ukraine-Fazilität hängen davon ab, dass die Ukraine vorab vereinbarte Anforderungen erfüllt. Diese erste regelmäßige Zahlung im Rahmen der Fazilität folgt auf die vorangegangene Überbrückungs- und Vorfinanzierungshilfe und ist ein Beweis für die rasche Umsetzung des Ukraine-Plans.
Nach der Bewertung des von der Ukraine am 9. Juli 2024 eingereichten Zahlungsantrags ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass die Ukraine die neun Reformindikatoren zufriedenstellend erfüllt hat. Diese Reformen betreffen die öffentliche Finanzverwaltung, die Führung staatlicher Unternehmen (SOE), das Unternehmensumfeld, Energie und Minenräumung.
Nächste Schritte
Die Kommission hat dem Rat ihre Bewertung der zufriedenstellenden Erfüllung der im Ukraine-Plan festgelegten qualitativen und quantitativen Indikatoren vorgelegt, zusammen mit einem Vorschlag für einen Durchführungsbeschluss des Rates über die Zahlung von fast 4,2 Milliarden Euro. Die Überweisung an die Ukraine wird nach der Annahme dieses Beschlusses durch den Rat und der Annahme eines Zahlungsbeschlusses durch die Kommission erfolgen.
Hintergrund
Die Ukraine wird im Rahmen der Ukraine-Fazilität für den Zeitraum 2024-2027 bis zu 50 Milliarden Euro an Zuschüssen und Darlehen erhalten. Mit der Fazilität werden die Bemühungen der Ukraine unterstützt, die makrofinanzielle Stabilität zu erhalten, die kurzfristige Erholung zu fördern sowie das Land wiederaufzubauen und zu modernisieren und gleichzeitig wichtige Strukturreformen durchzuführen.
Die Finanzierung des Ukraine-Plans hängt von der Erfüllung der zuvor vereinbarten Reform- und Investitionsindikatoren ab, die vom Rat gebilligt wurden.
Die Ukraine muss bis Ende 2027 vierteljährlich einen ordnungsgemäß begründeten Zahlungsantrag stellen, um eine kontinuierliche und vorhersehbare Unterstützung sicherzustellen. Anschließend bewertet die Kommission, ob die Ukraine die im Durchführungsbeschluss des Rates festgelegten Bedingungen in zufriedenstellender Weise erfüllt hat.
Die im Ukraine-Plan vorgeschlagenen qualitativen und quantitativen Schritte umfassen Reformen in den Bereichen Energie, Landwirtschaft, Verkehr, ökologischer und digitaler Wandel, Humankapital sowie staatseigene Unternehmen, Rahmenbedingungen für Unternehmen, öffentliche Finanzen oder Dezentralisierung.
Weitere Informationen
Pressemitteilung in voller Länge (englisch)
Pressemitteilung aus dem April zu Ukraine-Plan und Ukraine-Fazilität
Verordnung über die Ukraine-Fazilität
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 18. Juli 2024
- Autor
- Vertretung in Deutschland