Die Europäische Kommission hat eine Reihe von Legislativvorschlägen angenommen, um in den Jahren 2026 und 2027 eine kontinuierliche finanzielle Unterstützung für die Ukraine sicherzustellen. Das ist ein wichtiger Meilenstein der starken EU-Unterstützung für die Verteidigung des Landes gegen den russischen Angriffskrieg.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte: „Wir alle wollen Frieden für die Ukraine. Und dafür muss sich die Ukraine in einer Position der Stärke befinden.“ Hier ist ihr Statement in voller Länge und auf Deutsch verlinkt.
Legislativpaket beinhaltet drei Vorschläge
• Vorschlag zur Einführung eines Unterstützungsdarlehens für die Ukraine (auf der Grundlage von Artikel 212 AEUV) in Höhe von 90 Milliarden Euro. Im Dezember war der Europäische Rat übereingekommen, so den Haushalts- und Militärbedarf des Landes zu unterstützen.
• Vorschlag zur Änderung der Fazilität für die Ukraine (auf der Grundlage von Artikel 212 AEUV) als ein Mittel zur Durchführung der Haushaltshilfe für die Ukraine.
• Vorschlag zur Änderung der Verordnung über den mehrjährigen Finanzrahmen (auf der Grundlage von Artikel 312 AEUV), um die Deckung des Darlehens an die Ukraine aus dem „Headroom“ des EU-Haushalts zu ermöglichen.
Investition auch in die Sicherheit Europas
EU-Kommissar Valdis Dombrovskis, zuständig für Wirtschaft und Produktivität sowie Umsetzung und Vereinfachung, bezeichnete die Unterstützung der EU für die Ukraine als Lackmustest für Europa: „Mit den heutigen Vorschlägen wird die Finanzstabilität der Ukraine gewahrt und ihre Verteidigungsfähigkeit gestärkt. Dies ist ein wesentlicher Schritt zur Gewährleistung eines gerechten und dauerhaften Friedens, der sowohl für die Ukraine als auch für Europa eine echte und langfristige Sicherheit gewährleistet. Er zeigt einmal mehr unsere Solidarität mit den Menschen in der Ukraine und stellt eine wichtige Investition auch in die Sicherheit Europas dar.“
Erweiterungskommissarin Marta Kos ergänzte mit dem Hinweis, dass die Unterstützung über den reinen Finanzierungsbedarf der Ukraine hinausgeht. „Es gibt einen klaren Reformplan, der dazu beiträgt, die öffentlichen Institutionen zu stärken, Investitionen anzuziehen und sich der EU-Mitgliedschaft anzunähern.“
Nächste Schritte
Die Legislativvorschläge wurden dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt, um das Gesetzgebungsverfahren zu ihrer Prüfung und Annahme einzuleiten. Eine zügige Annahme ist von entscheidender Bedeutung.
Hintergrund
Seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine haben die EU und ihre Mitgliedstaaten insgesamt 193,3 Milliarden Euro für die Ukraine bereitgestellt (u.a. auch 3,7 Milliarden Euro aus den Erlösen aus immobilisierten russischen Vermögenswerten), das ist mehr als der Beitrag der anderen Unterstützenden.
Das heute vorgelegte Unterstützungspaket deckt nach Einschätzung des Internationalen Währungsfonds zwei Drittel des Gesamtfinanzierungsbedarfs der Ukraine für die nächsten zwei Jahre ab.
Ausführliche Informationen finden Sie in der vollständigen Pressemitteilung hier.
Weitere Informationen
Erklärung von Präsidentin von der Leyen mit den Kommissionsmitgliedern Dombrovskis und Kos zum Darlehen zur Deckung des Finanzbedarfs der Ukraine für 2026 und 2027
Makrofinanzhilfe für die Ukraine
Solidarität der EU mit der Ukraine - Europäische Kommission
Factsheet (Januar 2026): Solidarität mit der Ukraine – wichtigste Erfolge
Factsheet (Dezember 2025): Solidarität der EU mit der Ukraine
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 14. Januar 2026
- Autor
- Vertretung in Deutschland