Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 12. Dezember 2022
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

Umsetzung des Gesetzes über die digitalen Märkte (DMA): EU-Kommission hat Konsultation eröffnet

Gesetz über digitale Märkte (DMA): Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag zur Durchführungsverordnung veröffentlicht und bittet alle interessierten Kreise, bis zum 6. Januar 2023 ihre Meinung zu dem Vorschlag einzureichen.

Dargestellt ist ein Piktogram auf einem lila Hintergrund. Das Piktogram besteht aus einem weißen Kreis. Innerhalb des Kreises ist eine Person dargestellt, die beinahe den gesamten Kreis einnimmt. Den Kopf der Person umgibt eine Art Hülle/ Halbkreis, von diesem Halbkreis geht links ein Verbindung zu einer Weltkugel ab. Rechts verbindet sich dieser Halbkreis durch mehrere Linien mit einer Darstellung eines Datenstroms.

Das neue Gesetz über digitale Märkte (DMA), das ab 2. Mai 2023 gelten wird, ermächtigt die EU-Kommission, Verfahrensregeln für die Durchsetzung des Gesetzes über digitale Märkte zu erlassen. Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag zur Durchführungsverordnung veröffentlicht und bittet alle interessierten Kreise, bis zum 6. Januar 2023 ihre Meinung zu dem Vorschlag einzureichen.

Der Entwurf der Durchführungsverordnung enthält Einzelheiten zu den Verfahrens-Aspekten im Zusammenhang mit der Durchsetzung des Gesetzes über digitale Märkte, wie das Recht der Parteien auf Anhörung und Akteneinsicht, sowie die Elemente, die in den Anmeldeformularen enthalten sein müssen.

Ziel ist es, wirksame Verfahren zu gewährleisten und Rechtssicherheit in Bezug auf die Verfahrensrechte und -pflichten der betroffenen Unternehmen zu schaffen, einschließlich derjenigen, die als Torwächter („Gatekeeper") benannt werden sollen.

Das Gesetz über digitale Märkte ist am 1. November 2022 in Kraft getreten und wird ab dem 2. Mai 2023 gelten. Es befugt die Kommission, Verfahrensregeln in Bezug auf die Durchsetzung des Gesetzes über digitale Märkte zu erlassen.

Weitere Einzelheiten zum Inkrafttreten des Gesetzes über digitale Märkte siehe Pressemitteilung.

Weitere Informationen:

Daily News vom 12. Dezember

Die Konsultation

 

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
12. Dezember 2022
Autor
Vertretung in Deutschland