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Vertretung in Deutschland
Presseartikel21. Dezember 2020Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Umsetzungsfrist für die neuen EU-Telekommunikationsvorschriften läuft heute ab

Heute (Montag) läuft die Frist für die Mitgliedstaaten ab, die neuen EU-Telekommunikationsvorschriften in nationales Recht umzusetzen. Der Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation, der im Dezember 2018 in Kraft getreten ist, modernisiert...

Thierry Breton, Kommissar für den Binnenmarkt, sagte: „Der Kodex ist der Grundstein, auf dem wir die nahtlose Gigabit-Konnektivität aufbauen werden, die unser Kontinent braucht, um den Aufschwung zu unterstützen und im digitalen Jahrzehnt voranzukommen. Der neue Rechtsrahmen wird Investitionen in sehr hochwertige, sichere und erschwingliche Telekommunikationsdienste in ganz Europa erleichtern, sowohl im Festnetz als auch im Mobilfunk. Die Mitgliedstaaten müssen nun die Umsetzung zügig abschließen, damit der neue Rechtsrahmen seinen vollen Nutzen für die europäischen Verbraucher, Unternehmen und die Gesellschaft insgesamt entfalten kann.“

Im Einklang mit dem Kodex verabschiedete die Kommission am 18. Dezember auch Rechtsvorschriften, um die bestehenden Ziele des Wettbewerbs und des Binnenmarktes zu stärken, die Verbraucher zu schützen und faire Tarife und vielfältige Angebote für Internet- und Telefondienste zu ermöglichen. Zu diesen Maßnahmen gehören: eine neue delegierte Verordnung zur Festsetzung einheitlicher, unionsweit geltender Höchstentgelte für die Anrufzustellung, die sich die Betreiber gegenseitig für die Zustellung von Festnetz- und Mobilfunkanrufen zwischen ihren Netzen in Rechnung stellen dürfen, und eine aktualisierte Empfehlung über relevante Märkte, mit der die Liste der vordefinierten Märkte, die die europäischen nationalen Regulierungsbehörden regelmäßig überprüfen müssen, aktualisiert wird.

Als Teil der Verpflichtungen des Kodex legt die Durchführungsverordnung über die Vorlage für die Vertragszusammenfassung eine Standardvorlage für die Vertragszusammenfassung fest, die Betreiber von elektronischen Kommunikationsdiensten wie Telefonie, Messaging und Internetverbindung den Verbrauchern in der EU zur Verfügung stellen sollten. Ebenfalls im Einklang mit dem Kodex hat die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union einen Bericht über die Wirksamkeit der Umsetzung der einheitlichen europäischen Notrufnummer „112“ vorgelegt.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu ( Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
21. Dezember 2020
Autor
Vertretung in Deutschland