
(16.05.2017) - Dimitris Avramopoulos, Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, erklärte dazu: „Die bisherigen Ergebnisse beweisen, dass die Umverteilung funktioniert, wenn die Mitgliedstaaten den entsprechenden Willen und die Entschlossenheit dazu aufbringen. Der Erfolg der Umverteilungsregelung kann nicht nur von einigen Wenigen abhängen. Die Solidarität in rechtlicher, politischer und moralischer Hinsicht darf nicht unterschiedlich ausgelegt werden. Ich rufe diejenigen Mitgliedstaaten, die bisher ihren Verpflichtungen systematisch nicht nachgekommen sind, dazu auf, sofort aktiv zu werden. Die Neuansiedlungszahlen insgesamt zeigen, was verstärkte Zusammenarbeit und Koordinierung auf EU-Ebene in der Praxis bewirken können, und es ist höchste Zeit, diese Ergebnisse auch bei der Umverteilung zu erzielen.“
Umverteilung
Der positive Trend bei der Umverteilung hält an – seit dem letzten Bericht wurden weitere 2078 Personen umverteilt (1368 aus Griechenland und 710 aus Italien). Bis zum 12. Mai wurden insgesamt 18 418 Umverteilungen durchgeführt, davon 5711 aus Italien und 12 707 aus Griechenland. Trotz dieser positiven Fortschritte bleibt das derzeitige Tempo der Umverteilung nach wie vor hinter der Zielvorgabe zurück, die dafür sorgen soll, dass alle infrage kommenden Personen in den kommenden Monaten umgesiedelt werden.
Während die meisten Mitgliedstaaten nun aktiv und regelmäßig Zusagen machen und Umverteilungen vornehmen, haben Ungarn, Polen und Österreich als einzige Mitgliedstaaten bisher noch niemanden umverteilt. Dies stellt einen Verstoß gegen ihre rechtlichen Verpflichtungen, die Zusagen gegenüber Griechenland und Italien und die gerechte Aufteilung der Verantwortung dar. Österreich hat jedoch die formelle Zusage gegeben, 50 Personen aus Italien umzuverteilen – diese Entscheidung wird von der Kommission begrüßt. Darüber hinaus hat sich die Tschechische Republik seit fast einem Jahr nicht an der Regelung beteiligt.
Daher konzentrieren sich die Empfehlungen des heutigen Berichts hauptsächlich auf die Mitgliedstaaten, die die Ratsbeschlüsse noch nicht umgesetzt haben; insbesondere werden Ungarn und Polen dazu aufgerufen, unverzüglich Zusagen zu machen und Umverteilungen vorzunehmen, die Tschechische Republik, unverzüglich mit der Umverteilung zu beginnen und Österreich, das Zusagen für Italien gemacht hat, dies auch für Griechenland zu tun.
Ferner werden Empfehlungen ausgesprochen, um für eine wirksamere Umsetzung der Ratsbeschlüsse in anderen Mitgliedstaaten zu sorgen:
- Bulgarien und die Slowakei sollten mehr Flexibilität in Bezug auf ihre Präferenzen zeigen und so bald wie möglich mit Umverteilungen aus Italien beginnen.
- Irland und Estland sollten gemeinsam mit Italien für alle Seiten akzeptable Lösungen für die Durchführung zusätzlicher Sicherheitsbefragungen finden, damit Umverteilungen so bald wie möglich vorgenommen werden können.
- Eine Reihe von Mitgliedstaaten sollte ihre monatlichen Zusagen erhöhen (Spanien, Belgien und Kroatien sowohl für Italien als auch für Griechenland; Deutschland, Rumänien und die Slowakei für Griechenland sowie Frankreich für Italien), während Zypern so rasch wie möglich wieder Zusagen für Italien machen und Umverteilungen vornehmen sollte.
- Die Aufnahmemitgliedstaaten sollten ihre Kapazitäten zur Bearbeitung von Umsiedlungsersuchen erhöhen, zu restriktive Präferenzen und Verzögerungen vermeiden sowie Anforderungen einschränken, die zu Verzögerungen bei der Überstellung führen; außerdem sollten sie Anträge schutzbedürftiger Personen, insbesondere unbegleiteter Minderjähriger, prioritär behandeln.
- Darüber hinaus sollte Italien dringend die Verfahren zur Identifizierung und Registrierung aller in Betracht kommenden Antragsteller beschleunigen und so bald wie möglich sicherstellen, dass die für eine Umsiedlung in Betracht kommenden Personen, die in Italien ankommen, geordnet an spezielle Drehkreuze für die Weiterverteilung weitergeleitet werden. Zu diesem Zweck hat die Kommission unlängst 15,33 Mio. EUR Soforthilfe zur Verbesserung der Funktionsweise der Umverteilungsregelung in Italien bereitgestellt.
Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, noch vor der Veröffentlichung des nächsten Berichts im Juni 2017 ihren Empfehlungen nachzukommen und ihre Umverteilungsbemühungen im Geiste der Zusammenarbeit und des gegenseitigen Vertrauens erheblich zu verstärken. Ferner fordert die Kommission diejenigen Mitgliedstaaten, die keine Antragsteller umgesiedelt haben bzw. die fast ein Jahr lang keine Zusagen für Italien und Griechenland gegeben haben, eindringlich auf, unverzüglich und innerhalb des nächsten Monats damit zu beginnen.
Falls keine Maßnahmen ergriffen werden, wird die Kommission in ihrem nächsten Bericht im Juni zu den ihr durch die Verträge übertragenen Befugnissen und insbesondere zur Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren Stellung nehmen.
Neuansiedlung
Bei der Umsetzung der Neuansiedlungsregelung liegen die Mitgliedstaaten insgesamt im Zeitplan. Bis zum 12. Mai waren 16 163 Personen in 21 Ländern neu angesiedelt worden. Damit wurden mehr als zwei Drittel der vereinbarten 22 504 Neuansiedlungen bereits durchgeführt. Seit dem 10. April 2017 sind 671 Menschen neu angesiedelt worden, die meisten aus der Türkei, aber auch aus Jordanien und dem Libanon. Dies stellt einen wichtigen Fortschritt gegenüber der geringen Zahl von Personen dar, die von den Mitgliedstaaten in den Jahren 2014 und 2015 im Rahmen von nationalen und multilateralen Regelungen neu angesiedelt wurden, und macht den Mehrwert und das Potenzial einer verstärkten Zusammenarbeit und Koordinierung auf EU-Ebene im Bereich der Neuansiedlung klar erkennbar.
Obwohl einige Mitgliedstaaten und assoziierte Länder (Deutschland, Estland, Irland, die Niederlande, Finnland, Schweden, das Vereinigte Königreich, Island, Liechtenstein und die Schweiz) ihre Zielvorgaben bereits erfüllt haben, sind die Neuansiedlungsbemühungen nach wie vor uneinheitlich. Neun Mitgliedstaaten (Bulgarien, Griechenland, Zypern, Kroatien, Malta, Polen, Rumänien, die Slowakei und Slowenien) haben im Rahmen der laufenden Programme auf EU-Ebene noch nicht mit der Neuansiedlung begonnen.
Die Neuansiedlungen aus der Türkei, die in die Gesamtzahl der Neuansiedlungen eingeflossen sind, haben sich weiter beschleunigt: Seit dem letzten Bericht wurden 1077 Syrer neu angesiedelt. Insgesamt 5695 syrische Flüchtlinge erhielten damit auf der Grundlage der Erklärung EU-Türkei die Möglichkeit zur sicheren und legalen Einreise in die EU. Die Gesamtzahl der restlichen Zusagen für die Neuansiedlung aus der Türkei beläuft sich derzeit auf 25 040, während Rumänien und Österreich voraussichtlich in Kürze zum ersten Mal Neuansiedlungen über diesen Mechanismus vornehmen werden.
Weitere Informationen:
Mitteilung: Zwölfter Bericht zu Umverteilung und Neuansiedlung
Anhang 1: Umverteilungen aus Griechenland
Anhang 2: Umverteilungen aus Italien
Anhang 3: Umverteilungen aus Italien und Griechenland
Anhang 4: Neuansiedlung – Sachstand
HINTERGRUNDINFORMATIONEN: Umverteilung und Neuansiedlung
Die Europäische Migrationsagenda
Ratsbeschluss über die Umsiedlung von 40 000 Personen aus Italien und Griechenland
Ratsbeschluss über die Umsiedlung von 120 000 Personen aus Italien und Griechenland
Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016
Pressekontakt: Katrin Abele, Tel.: +49 (30) 2280 2140
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 16. Mai 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland