Die Bedingungen für die Nutzung von Funkfrequenzen und die Verfahren für Zuteilung, Verlängerung, Erneuerung und Widerruf dieser Nutzungsrechte unterliegen den EU-Telekomvorschriften, die im europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Richtlinie (EU) 2018/1972) festgelegt sind. Die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Nichtdiskriminierung sind zentrale Elemente dieser Vorschriften.
Die EU-Kommission hat heute beschlossen, Ungarn ein Aufforderungsschreiben zu übermitteln. Das Land hat nun zwei Monate Zeit, zu den von der Kommission vorgebrachten Beanstandungen Stellung zu nehmen. Sollte die Kommission keine zufriedenstellende Antwort erhalten, kann sie beschließen, den nächsten Schritt im Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten und eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Ungarn zu richten.
Weitere Informationen:
Vertragsverletzungsverfahren im Juni: die wichtigsten Beschlüsse
Ablauf von Vertragsverletzungsverfahren
Register der Beschlüsse über Vertragsverletzungsverfahren
Pressekontakt: nikola [dot] johnec [dot] europa [dot] eu ( Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410, Mobil: +40 152 0919 2810
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 9. Juni 2021
- Autor
- Vertretung in Deutschland