Die Unionsbürgerschaft gehört zu den wichtigsten Errungenschaften der EU. Zum 30. Jahrestag der Einführung der Unionsbürgerschaft stellt die Europäische Kommission ein Maßnahmenpaket vor, das die mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte überall in der Union stärken soll. Menschen, die die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats besitzen, verfügen über eine Reihe von Rechten und Vorteilen, die sich von denen unterscheiden, die sie durch die Staatsangehörigkeit in ihrem eigenen Land haben, so z. B. in Bezug auf Freizügigkeit, konsularischen Schutz und die aktive Teilhabe an demokratischen Prozessen.
Josep Borrell, Hoher Vertreter und Vizepräsident, erklärte: „Im Rahmen der jüngsten Krisen in Afghanistan, der Ukraine, Sudan, Niger, Israel und Gaza haben wir wichtige Lehren daraus gezogen, wie die Mitgliedstaaten und Institutionen der EU besser zusammenarbeiten können, um EU-Bürgerinnen und -Bürger, die im Ausland in eine Notsituation geraten, zu unterstützen. Die heute vorgeschlagenen überarbeiteten Vorschriften über den konsularischen Schutz werden Koordinierung und Solidarität innerhalb der EU bei der Vorsorge für und der Reaktion auf Krisen stärken.“ Didier Reynders, EU-Kommissar für Justiz, sagte: „Mit der EU verbundene Rechte sind Teil unseres Lebens geworden, wenn wir innerhalb oder außerhalb der EU reisen, sei es beruflich oder privat, und z. B. Unterstützung im Ausland benötigen. Mit der EU verbundene Rechte sind sehr konkrete Rechte, die wir alltäglich nutzen.“
Der Bericht über die Unionsbürgerschaft 2023 beschreibt die Fortschritte, die seit Veröffentlichung des letzten Berichts über die Unionsbürgerschaft im Jahr 2020 bei der Stärkung und Förderung der Bürgerrechte, gemeinsamer Werte und der demokratischen Teilhabe in der EU erzielt wurden.
Die Kommission schlägt vor, die im Krisenfall nach der Richtlinie über konsularischen Schutz geltenden Vorschriften für Schutz und Unterstützung von EU-Bürgerinnen und -Bürgern im Ausland zu ändern. Dieser Vorschlag wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Hohen Vertreter erarbeitet, dem der EEAS und die EU-Delegationen in Nicht-EU-Ländern unterstehen. Im Rahmen des Pakets legt die Kommission auch neue Leitlinien zum Recht auf Freizügigkeit vor, einen Leitfaden für bewährte Wahlverfahren für Menschen mit Behinderungen, ein Kompendium der elektronischen Abstimmungsverfahren sowie einen Leitfaden zur Unionsbürgerschaft.
Ferner nimmt die Kommission auch ihren ersten Bericht über die Umsetzung der Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative an und stellt die jüngste Eurobarometer-Umfrage über Unionsbürgerschaft und Demokratie vor, in deren Mittelpunkt das Bewusstsein der EU-Bürgerinnen und -Bürger für ihre Bürgerrechte steht.
Věra Jourová, Vizepräsidentin für Werte und Transparenz: „Es ist beeindruckend zu sehen, dass sich die Mehrheit der Europäer ihrer Unionsbürgerschaft bewusst ist. Die Unionsbürgerschaft bringt greifbare Rechte und Vorteile für die Menschen mit sich, wie Freizügigkeit, effektive Teilhabe an Demokratie und konsularischen Schutz.“
Stärkung der Rechte aus der Unionsbürgerschaft
Die Kommission schlägt als eine der Initiativen vor, die EU-Richtlinie über konsularischen Schutz zu überarbeiten, damit EU-Bürgerinnen und -Bürger in Nicht-EU-Ländern ohne eigene Botschaft bzw. eigenes Konsulat ihres Landes besser und einfacher geschützt werden können. EU-Bürgerinnen und -Bürger sollten in der Lage sein, klarere Informationen zu erhalten und ihre Rechte auf Unterstützung und Schutz wahrzunehmen. Der heutige Vorschlag sieht u. a. Folgendes vor:
- einfachere Verfahren und optimale Nutzung des globalen Netzes aus EU-Delegationen sowie Botschaften und Konsulaten der Mitgliedstaaten, um Bürgerinnen und Bürger im Notfall besser helfen zu können,
- verstärkte Krisenvorsorge- und Krisenbewältigungsmaßnahmen, so u. a. auf Konsulatsebene durch Krisenübungen und die Ausarbeitung von Krisenplänen mit Bewertung möglicher Risiken und Schätzung der je Land anwesenden EU-Bürger,
- Entsendung gemeinsamer Teams von Konsularexperten, um die Mitarbeiter im diplomatischen Dienst und in den Konsulaten in Krisenzeiten zu unterstützen.
Die überarbeiteten Leitlinien zur Freizügigkeit sollen die Behörden der Mitgliedstaaten und die nationalen Gerichte bei der korrekten Anwendung der EU-Freizügigkeitsvorschriften unterstützen. Die frühere Fassung der Leitlinien aus dem Jahr 2009 wurde aktualisiert, um insbesondere die Entwicklungen in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und die Vielfalt der Familienzusammensetzungen, einschließlich Regenbogenfamilien, zu berücksichtigen. Die neuen Leitlinien enthalten rechtliche und praktische Auslegungen und Beispiele zu wichtigen Fragen im Bereich der Freizügigkeitsrechte.
Der Bericht über die Unionsbürgerschaft 2023 bietet einen Überblick über alle relevanten politischen Initiativen zur Unionsbürgerschaft seit 2020, z. B. zur Erleichterung von Reisen während der Pandemie über das digitale COVID-Zertifikat der EU, zur Bewältigung der Schwierigkeiten mobiler EU-Bürgerinnen und -Bürger, zur Förderung inklusiver demokratischer Prozesse und zur Gewährleistung der Chancengleichheit bei Wahlen.
Der in der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 angekündigte Leitfaden für bewährte Wahlverfahren für Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen enthält einen Überblick über bewährte Wahlverfahren aus verschiedenen Mitgliedstaaten, mit denen die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderungen am Wahlprozess weiter verbessert werden soll.
Im Kompendium der elektronischen Abstimmungsverfahren werden Verfahren der Mitgliedstaaten im Bereich der elektronischen Stimmabgabe und anderer IKT-Technologien vorgestellt, um die Ausübung des Wahlrechts in der EU weiter zu fördern.
Im Nachgang zur Konferenz zur Zukunft Europas legt die Kommission einen Leitfaden für die Unionsbürgerschaft vor, der den EU-Bürgerinnen und Bürgern die wichtigsten Informationen über ihre Rechte an die Hand gibt, vor allem jungen Menschen und neuen Unionsbürgerinnen und -bürgern.
Aus dem gleichzeitig mit dem Paket zur Unionsbürgerschaft veröffentlichten Eurobarometer 2023 zu Unionsbürgerschaft und Demokratie geht hervor, dass sich 50 Prozent der Befragten gut über ihre EU-Bürgerrechte informiert fühlen, 33 Prozent nicht sehr gut und 16 Prozent überhaupt nicht.
Im ersten Bericht über das Funktionieren der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) werden die seit der Überarbeitung der Verordnung im Jahr 2020 erzielten Fortschritte vorgestellt und eine Reihe praktischer Maßnahmen angekündigt, um die Beteiligung der europäischen Bürgerinnen und Bürger an demokratischen Prozessen in der EU weiter zu verbessern, so z. B. die Fortsetzung und Straffung der Sensibilisierungsmaßnahmen für Bürgerinitiativen in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten sowie die systematische Konsultation von Organisatoren erfolgreicher Initiativen bei der Entwicklung von politischen Maßnahmen als Reaktion auf diese Initiativen.
Nächste Schritte
Die Kommission ist entschlossen, dafür zu sorgen, dass die EU-Bürgerinnen und -Bürger ihre Rechte in vollem Umfang wahrnehmen können. Sie wird die korrekte Umsetzung der Vorschriften über die Unionsbürgerschaft, einschließlich der Vorschriften über die Freizügigkeit, weiterhin genau prüfen. Den nächsten Bericht über die Unionsbürgerschaft wird die Kommission 2026 vorlegen.
Hintergrund
Der Vertrag von Maastricht ist vor 30 Jahren in Kraft getreten und begründete eine der wichtigsten Errungenschaften der EU: die Unionsbürgerschaft, einen Status, den jede Person genießt, die die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes besitzt. Mit der Unionsbürgerschaft gehen eine Reihe von Rechten und Ansprüchen einher, die sich von denen unterscheiden, die mit der Staatsangehörigkeit eines bestimmten Mitgliedstaats verbunden sind. Zu den mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechten gehören das Recht auf Nichtdiskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit, das Recht, sich innerhalb der EU frei zu bewegen und aufzuhalten, das aktive und passive Wahlrecht bei Wahlen zum Europäischen Parlament und Kommunalwahlen, das Recht auf konsularischen Schutz, auf Einreichung einer Petition beim Europäischen Parlament oder einer Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten, auf Einleitung oder Unterstützung einer Europäischen Bürgerinitiative sowie das Recht auf Kontaktaufnahme mit einem EU-Organ einschließlich einer Antwort. Diese Rechte gelten in allen 27 EU-Ländern.
Gemäß Artikel 25 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erstattet die Kommission alle drei Jahre Bericht über die Anwendung des Rechts auf Nichtdiskriminierung und der anderen mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte. Der letzte Fortschrittsbericht wurde 2020 zusammen mit der Mitteilung „Bericht über die Unionsbürgerschaft 2020“ veröffentlicht.
In der Flash-Eurobarometer-Umfrage zu Unionsbürgerschaft und Demokratie wurden eine Reihe von Fragen im Zusammenhang mit der Unionsbürgerschaft untersucht, in denen es um die Vertrautheit der Europäerinnen und Europäer mit ihrem Status als EU-Bürgerinnen und -Bürger und ihr Wissen um einige der wichtigsten Rechte ging, die ihnen die Unionsbürgerschaft verleiht. Die Fragen betrafen unter anderem die Einstellung der Bürgerinnen und Bürger zu Wahlproblemen, Einflussnahmen aus dem Ausland und der Rolle der Zivilgesellschaft. Im Zeitraum von April bis Mai 2023 wurden 25.722 Personen ab 15 Jahren aus allen EU-Mitgliedstaaten telefonisch befragt.
Weitere Informationen
Vollständige Pressemitteilung vom 6. Dezember
Bericht über die Umsetzung der Europäischen Bürgerinitiative – Factsheet
Bericht über die Unionsbürgerschaft 2023
Neuer Vorschlag für eine Richtlinie über konsularischen Schutz
Leitfaden zum Freizügigkeitsrecht der Unionsbürger und ihrer Familien
Leitfaden für bewährte Wahlverfahren für Menschen mit Behinderungen
Kompendium der elektronischen Abstimmungsverfahren
Leitfaden zur Unionsbürgerschaft
Flash-Eurobarometer zum Thema Demokratie und Unionsbürgerschaft
Bericht über die Umsetzung der Europäischen Bürgerinitiative
Webseite zur Unionsbürgerschaft
Website zu konsularischem Schutz
Webseite zu Demokratie und Wahlrecht
Website zu Freizügigkeit und Aufenthalt
Pressekontakt: fabian [dot] weberec [dot] europa [dot] eu (Fabian Weber). Tel.: +49 (0) 30 2280-2250. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 6. Dezember 2023
- Autor
- Vertretung in Deutschland