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Vertretung in Deutschland

Unterstützung für Schwangerschaftsabbrüche: EU-Kommission prüft europäische Bürgerinitiative

  • Pressemitteilung
  • 1. September 2025
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 2 Min

Die europäische Bürgerinitiative, die finanzielle Unterstützung der EU für sichere und zugängliche Schwangerschaftsabbrüche fordert, hat die Unterstützung von über 1 Million EU-Bürgerinnen und Bürgern in 19 Mitgliedstaaten erreicht. Die Organisatoren haben die Bürgerinitiative heute bei der EU-Kommission eingereicht. Diese hat bis zum 2. März 2026 Zeit, ihre offizielle Antwort vorzulegen. 

Die Organisatoren der Initiative fordern die Kommission auf, einen Vorschlag für die finanzielle Unterstützung der Mitgliedstaaten vorzulegen. Er würde es ihnen ermöglichen, sichere Schwangerschaftsabbrüche für alle Menschen in Europa durchzuführen, die keinen Zugang zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen haben.

Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten

Eine solche Unterstützung müsste den Beschränkungen des Artikels 168 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union entsprechen. Gemäß dem Vertrag muss die EU bei ihren Maßnahmen die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für die Festlegung ihrer Gesundheitspolitik sowie für die Organisation und Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen und medizinischer Versorgung beachten. Die Initiative betrifft nicht die Gewährung eines Rechts auf Abtreibung auf EU-Ebene.

In ihrer Entscheidung über die Registrierung stellt die Kommission klar, dass sie nur dann für die Weiterverfolgung der Initiative zuständig wäre, wenn diese nicht darauf abzielt oder zur Folge hat, die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten oder ganz allgemein die Entscheidungen der Mitgliedstaaten im Bereich der Gesundheitsversorgung und der Ethik, die diese in Ausübung ihrer Zuständigkeit in Gesundheitsfragen treffen, zu untergraben.

Weitere Schritte

Die Einreichung der Initiative hat keinen Einfluss auf die endgültige Entscheidung der Kommission über deren Begründetheit oder auf mögliche Maßnahmen, die sie ergreifen könnte. Die Kommission hat bis zum 2. März 2026 Zeit, ihre offizielle Antwort vorzulegen und darin die Maßnahmen darzulegen, die sie gegebenenfalls zu ergreifen gedenkt. Die Kommission wird sich in den kommenden Wochen mit den Organisatoren treffen, um die Initiative im Detail zu erörtern. Anschließend wird das Europäische Parlament eine öffentliche Anhörung organisieren.

Weitere Informationen

Daily News vom 1. September 2025

Die Bürgerinitiative 

Ablauf einer Bürgerinitiative 

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
1. September 2025
Autor
Vertretung in Deutschland